Tiroler (30) missbrauchte über Jahre Kinder von Freunden: Haftstrafe
Viereinhalb Jahre Haft ergingen über einen 30-jährigen Unterländer. Als Freund der Familie machte sich der Pädophile an drei Kinder heran. Eine Therapie sei für ihn nie in Frage gekommen, sagte er vor Gericht.
Von Reinhard Fellner
Innsbruck –Am 16. Mai klickten für einen 30-Jährigen im Unterland die Handschellen. Die Anzeige eines befreundeten Ehepaars hatte den Gärtner als gefährlichen Pädophilen entlarvt. Über Jahre hatte der Mann die fünfköpfige Familie regelmäßig besucht und auch bei den Freunden genächtigt. So etwas schafft über die Jahre Vertrauen – bei Eltern und Kindern. So blieb die Veranlagung des Mannes über zumindest drei Jahre im Dunkeln.
Dieser hatte sich bei Besuchen in den Kinderzimmern nämlich erst an die zwei Buben herangemacht. Teils während sie ein „Donald-Duck-Buch“ in der Hand hielten. Und in einer Art, die die Anklage gegen den 30-Jährigen gestern am Landesgericht u. a. auf schweren sexuellen Missbrauch von Unmündigen und Vergewaltigung lauten ließ. Übergriffe, an denen die Kinder wohl ihr Leben lang zu leiden haben.
Wie schon zuvor gegenüber dem Freund und Vater zeigte sich der Angeklagte auch vor den Schöffen weiter geständig. Mit gesenktem Haupt und gebrochener Stimme erzählte der 30-Jährige Richter Norbert Hofer von den Vorkommnissen. Auch davon, dass er schon früh erkannt habe, pädophil zu sein.
Eine Therapie sei für ihn jedoch niemals in Frage gekommen: „Das war in meiner Familie ein absolutes Tabu. Wenn in den Nachrichten dazu ein Bericht kam, betonten meine Eltern immer, dass man mit solchen Leuten abfahren müsse – oder noch schlimmer.“
Die unbehandelten Neigungen des Mannes gingen sogar so weit, dass er nach den Buben auch noch die kleine Tochter des Paares ins Visier nahm. Diese behelligte er über sein Smartphone mit Kinderpornografie. Dies alles gestand der 30-Jährige voll ein, nur Gewalt wollte er nie angewandt haben. Eine solche war nach Jahren im Zweifel auch nicht mehr nachweisbar – so entfiel der Anklagepunkt der Vergewaltigung.
Zu viereinhalb Jahren Haft – eine Strafe im Mittel einschlägiger Berufungsentscheidungen – gab es kein Erklären. Vor allem Unbescholtenheit und das nahezu volle Geständnis wirkten mildernd: „Ich honoriere das. Sie haben den Kindern damit zumindest stundenlange Einvernahmen erspart“, so Richter Hofer.