Prozess in Innsbruck

Tödlicher Messerangriff: „Der Mensch, der da sitzt, ist nicht mehr erreichbar“

Der Schizophrene wurde von der Justizwache in den vollbesetzten Schwurgerichtssaal geführt. Dort erging eine Anstaltseinweisung.
© TT/Rudy De Moor

Ein hochauffälliger Afghane wurde durch Heime gereicht und unbehandelt aus der Klinik entlassen. Der Tod eines jungen Vorarlbergers stand am Ende.

Von Reinhard Fellner

Innsbruck — Stirbt ein junger Mensch, so macht dies besonders betroffen — wie bei der Messerattacke bei den Innsbrucker Viaduktbögen, die sich in drei Tagen jährt. Eine neunköpfige Gruppe aus Vorarlberg feierte dort den Geburtstag eines Freundes. Als man weiter Richtung Wilten ziehen wollte, wurde der Letzte in der Gruppe gegen 1.30 Uhr wie von einem Phantom von hinten in den Hals gestochen. Der 21-Jährige fiel mit Halsdurchstich zu Boden und konnte seinen Freunden nur noch zuhauchen: „Es war ein kleiner Afghane!" Um 2.42 Uhr erlag der 21-Jährige dann in der Klinik seinen Blutungen.

Deliktisch für die Staatsanwaltschaft ein Mord, der gestern am Landesgericht Geschworene in Form eines Antrags auf Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beschäftigte.

Als Täter stand für Anklägerin Gertraud Pfeifenberger nämlich ein 25-jähriger Afghane fest, der aufgrund von verschiedensten Videoaufnahmen und nach Sachverständigen der forensisch digitalen Bearbeitung „sehr wahrscheinlich bis höchst wahrscheinlich" jene Person war, die den Vorarlbergern unmittelbar gefolgt war. Weitere Videoaufnahmen zeigten den 25-Jährigen einmal in Richtung Saggen laufend und einmal am Hauptbahnhof — bereits umgezogen — in den Zug Richtung dessen Asylwerberunterkunft steigen.

Angeklagter machte „dramatische Veränderung" durch

Auch wenn es vielleicht so aussah — ein zielgerichtetes Handeln war bei dem an einer undifferenzierten Schizophrenie leidenden 25-Jährigen spätestens nach dem Gutachten der psychiatrischen Sachverständigen Adelheid Kastner nicht mehr anzunehmen. Staatsanwältin Pfeifenberger: „Bei jeder Tat, besonders bei Mord, fragen wir natürlich nach dem Motiv. Laut Psychiaterin Kastner liegt es aber in einer Vorstellungswelt, die wir nicht im Entferntesten verstehen können."

Die bundesweit bekannte Psychiaterin sprach dann in ihrer Gutachtenserörterung von „einer der merkwürdigsten Untersuchungen, die ich je hatte". In drei Stunden sei es ihr nicht gelungen, mit dem Unzurechnungsfähigen eine vernünftige Diskussion herzustellen. Schon lange habe der Afghane Stimmen gehört und sei der Ansicht, dass seine Gedanken von außen gelesen werden könnten. Eine ausgeprägte Schizophrenie, die laut Kastner jedoch bereits seit 2016 nach außen hin erkennbar gewesen sei: „Der Mann machte ja eine dramatische Veränderung durch — brach alle sozialen Kontakte ab, ließ sich gehen und konnte sich nicht mehr selbst versorgen."

Mitbewohner brachten 25-Jährigen in Klinik: Unbehandelt entlassen

Schreiend sei er teils durch Asylheime gelaufen, die den Betroffenen jeweils nur wieder in ein anderes weitergeschoben hätten. Psychiaterin Kastner: „Erst zwei Mitbewohner brachten den Hochauffälligen in die Klinik. Die beiden Asylwerber hatten etwas erkannt, was Heime und Klinik leider nicht erkannt hatten: nämlich, dass mit dem etwas los sein muss — und zwar etwas Gröberes." Die Klinik hatte den massiv Schizophrenen jedenfalls anschließend wieder unbehandelt entlassen. Diagnose laut Kastner: Anpassungsstörung. In den Asylunterkünften habe man hingegen auf eine „Wohlstandserkrankung" getippt.

In psychiatrischer Hinsicht war seit der Behandlung des Betroffenen keinerlei Heilungserfolg zu verzeichnen. Adelheid Kastner: „Der Mensch, der da sitzt, ist nicht mehr erreichbar. Wenn man die Gesamtentwicklung sieht, ist man über das Ende leider nicht erstaunt. Solche Schizophrene neigen zu spontanen Taten, an spontanen Opfern. Wer da gerade vorbeikommt, hat Pech!"

Höchste Gefährlichkeit: Anstaltseinweisung

Höchste Gefährlichkeit wurde deshalb auch für die Zukunft attestiert. Der Betroffene selbst tätigte gestern zum Tatvorwurf keine Aussagen mehr. Die Geschworenen erkannten abends nicht rechtskräftig einstimmig auf Täterschaft und Anstaltseinweisung.

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