Bluttat in Krankenhaus

Tödliche Messerattacke auf Weizsäcker: Polizist schildert Tat im Detail

Einsatzkräfte am Dienstag vor dem Krankenhaus in Berlin-Charlottenburg, in dem sich die schreckliche Tat ereignete.
© dpa

Jener Beamte, der den Angriff auf den Sohn des ehemaligen Bundespräsidenten verhindern wollte, äußerte sich gegenüber der „Bild“-Zeitung zu der unfassbaren Tat.

Berlin – Der Kriminalpolizist, der die tödliche Gewalttat am Berliner Chefarzt Fritz von Weizsäcker verhindern wollte, hat tiefe Schnittwunden an den Händen sowie Verletzungen an Hals und Brust erlitten. Der Täter habe gezielt zugestochen. Das sagte er der Bild-Zeitung (Freitag) zu den Ereignissen vom Dienstagabend in einem Krankenhaus in Berlin-Charlottenburg.

Nach dem Vortrag des Mediziners habe er noch kurz mit Weizsäcker gesprochen, berichtete der noch im Krankenhaus liegende Polizist. „Der Täter erschien urplötzlich und griff gezielt und mit klarer Tötungsabsicht den Doktor an. Von Weizsäcker bewegte sich fluchtartig links an mir vorbei.“ Ihm sei klar gewesen, dass er als Polizist und Mensch handeln musste.

Griff ins Messer

„Ich stellte mich vor den Angreifer, packte ihn an den Armen und griff in die Messerklinge hinein, um zu verhindern, dass er weiter auf den Arzt einstechen kann. Ich erlitt dabei tiefe Schnittwunden.“ Der Angreifer habe sich losgerissen und ihn mit dem Messer an Hals und Brustkorb getroffen. „Ich nahm meine zweite Hand, um ins Messer zu greifen, um es ihm aus der Hand zu reißen. Bei dem Gerangel fielen wir beide über die Stühle der ersten Sitzreihe auf den Boden.“

„Er hatte so enorme Kraft entwickelt, dass ich zunächst dachte, dass ich es nicht schaffen werde.“ Schließlich habe er dem Täter aber die Waffe entreißen können. Weitere Besucher des Vortrags griffen ein und überwältigten den Mann. Der 33-jährige Polizist wurde kurz darauf operiert.

Angriffe vermutlich „wahnbedingt“

Fritz von Weizsäcker (59), Sohn des früheren Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker, starb an den Halsverletzungen. Der 57-jährige Täter handelte laut Polizei, weil er „wohl wahnbedingt“ eine „allgemeine Abneigung gegen die Familie des Getöteten“ hatte. Er wurde wegen einer „akuten psychischen Erkrankung“ in eine geschlossene Psychiatrie eingewiesen.

Die Kriminalpolizei ermittelt nun wegen Mordes und versuchten Mordes. Entweder erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage, und es kommt zu einem Prozess, bei dem die Schuldfähigkeit des Angeklagten untersucht wird. Oder die Staatsanwaltschaft geht schon vorher davon aus, dass der Mann nicht zurechnungsfähig ist, und beantragt direkt die Feststellung der Schuldunfähigkeit. (APA/dpa)

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