Innsbruck

Neuer IVB-Fahrplan ab Sonntag: Linie 1 und 3 wieder als Straßenbahn

Bei den Straßenbahn- und Buslinien in Innsbruck gibt es zum Fahrplanwechsel einige Änderungen.
© IVB

Am 15. Dezember tritt der neue Fahrplan der Innsbrucker Öffis in Kraft. Unter anderem wird im Abendverkehr das Angebot der IVB-Linien erweitert.

Innsbruck – Ab Sonntag gilt der neue IVB-Fahrplan. Und damit kommen auch einige Änderungen bei den Innsbrucker Öffis.

Die Linien 1 und 3 sind ab 15. Dezember wieder als Straßenbahnen unterwegs. Die Tramlinie 5 fährt wieder die gewohnte Strecke über den Hauptbahnhof. Sie geht dann von Montag bis Freitag im 15-Minuten-Takt, am Samstag im 20-Minuten-Takt und sonntags bzw. abends im 30-Minuten-Takt.

Das Angebot der Linie 2 wird ab Sonntag zurückgefahren. Diese fährt nun von Montag bis Freitag im 5-/10-Minuten-Takt, am Samstag im 10-Minuten-Takt sowie sonntags und abends im 30-Minuten-Takt bis in die Peerhofsiedlung.

Mehr Angebote am Abend

Mit dem Fahrplanwechsel wird das Angebot der IVB-Linien im Abendverkehr erweitert: Die Stubaitalbahn (Linie STB) fährt zusätzlich um 23.17 Uhr nach Kreith. Die Linie A fährt nun abends sowie Sonn- und Feiertags bis zu den Allerheiligenhöfen.

Die Linie N1 verkehrt ab Sonntag wieder bis zum Baggersee. Die Linie LK wird zu K und von Allerheiligen bis Terminal-Marktplatz im 30-Minuten-Takt verlängert.

Vorsicht beim Parken: Hohe Strafen bei blockierten Schienen

Damit der Trambetrieb zuverlässiger läuft, wurden laut IVB-Aussendung die Ampelanlagen optimiert. Damit Tramspuren nicht zugeparkt werden, wurden in der Bürgerstraße/Andreas-Hofer-Straße, Conradstraße und Defreggerstraße neue Bodenmarkierungen angebracht. In der Technikerstraße gibt es nun Längsparkplätze.

„Gerade bei Neuschnee stellen wir immer wieder fest, dass parkende Fahrzeuge zu weit in die Straße ragen. Aber auch die vielen Lieferwagen mit ihren Zwischenstopps auf unseren Schienentrassen stellen mitunter ein Hindernis dar“, erläutert IVB-Geschäftsführer Martin Baltes. Damit könne es zu Verspätungen kommen. Aber auch für die Fahrzeuglenker kann es teuer werden: „Dem Autohalter droht eine Strafe von bis zu 1200 Euro.“ (TT.com)

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