Großbritannien

Brexit: Ein Vertrag, 535 Seiten und eine unendliche Geschichte

Am Montage ist die Regierung von Premierminister Boris Johnson mit dem Versuch gescheitert, das neue Brexit-Abkommen mit der EU durch das Parlament zu bringen.
© AFP

Der Vertrag mit mehr als 500 Seiten soll den geregelten EU-Austritt Großbritanniens garantieren. Dabei geht es auch um Bürgerrechte, Finanzverpflichtungen und Atommüll.

London – Die britische Regierung will am Donnerstag abschließend über die notwendigen Gesetze für einen Austritt aus der EU abstimmen lassen. Die zweite Lesung des sogenannten Withdrawal Agreement Bill solle am Dienstag beginnen, sagte der Unterhaus-Vorsitzende Jacob Rees-Mogg am Montag. Dem Entwurf müsste auch das Oberhaus zustimmen.

Zuvor war die Regierung von Premierminister Boris Johnson mit dem Versuch gescheitert, das neue Brexit-Abkommen mit der EU durch das Parlament zu bringen. Nun sollen erst die Gesetze verabschieden werden, die den Austritt regeln. Johnson hat erklärt, den Brexit mit oder ohne ein Abkommen am 31. Oktober zu vollziehen.

Übergangsphase

In einer Übergangsphase nach dem Brexit bleibt Großbritannien im EU-Binnenmarkt und der Zollunion, um einen harten Schnitt für die Wirtschaft zu vermeiden. Dieser Zeitraum dauert bis zum 31. Dezember 2020 - kann aber einmal um bis zu zwei Jahre bis Ende 2022 verlängert werden. London muss solange weiter das EU-Regelwerk anerkennen und Mitgliedsbeiträge zahlen, ohne selbst noch Stimmrecht zu haben.

Handelsabkommen

Beide Seiten wollen in der Übergangsphase ein großes Freihandelsabkommen aushandeln. Die EU stellt in einer neben dem Austrittsvertrag verabschiedeten „politischen Erklärung“ zu den künftigen Beziehungen eine Vereinbarung „ohne Zölle und Quoten“ in Aussicht. Sie fordert von London im Gegenzug „Garantien“ für faire Wettbewerbsbedingungen. Die britische Regierung darf ihrerseits bereits „internationale Abkommen“ mit Drittstaaten im Handelsbereich schließen, sofern diese erst nach der Übergangsphase in Kraft treten.

Nordirland

Diesen Bereich hat Johnson mit der EU neu ausgehandelt. Die britische Provinz bleibt nun in einer Zollunion mit Großbritannien. Bei Gütern von außerhalb Europas, die auch in die EU gelangen könnten, müssen die britischen Behörden EU-Zölle erheben. Nordirland wendet zudem weiter Regeln des EU-Binnenmarktes an, um Grenzkontrollen zum EU-Mitglied Irland zu vermeiden. Dazu gehören Produkt- und Hygienestandards oder Vorgaben für Tier- und Lebensmittelkontrollen. Nordirlands Parlament darf alle vier Jahre entscheiden, ob es die Vereinbarung fortführt.

Rechte der Bürger

In Großbritannien leben gut drei Millionen Menschen aus anderen EU-Staaten, in der EU mehr als eine Million Briten. Sie haben das Recht zu bleiben, zu arbeiten oder zu studieren. Auch Ansprüche bei Krankenversicherung, Renten und sonstigen Sozialleistungen werden garantiert - selbst wenn die Bürger in ein anderes Land umziehen. Dasselbe gilt für Bürger, die während der Übergangsphase ankommen.

Finanzverpflichtungen

Großbritannien muss alle Finanzverpflichtungen erfüllen, die es während seiner Mitgliedschaft eingegangen ist - auch wenn diese über das Austrittsdatum und die Übergangsphase hinausreichen. Eine genaue Summe ist noch nicht festgelegt, sondern nur eine Berechnungsmethode. Die britische Regierung schätzte die daraus resultierenden Verpflichtungen im vergangenen Jahr auf 35 bis 39 Milliarden Pfund (40,3 bis 44,9 Milliarden Euro).

Gibraltar

Auf das britische Gebiet im Süden der iberischen Halbinsel erhebt auch Spanien Anspruch. In einem Protokoll des Austrittsvertrags wird geregelt, dass tausende Pendler aus Spanien weiter problemlos in Gibraltar arbeiten können - und wie mit Steuerfragen oder Fischereirechten umgegangen wird. London und Brüssel sichern zu, vor Vereinbarungen zu den künftigen Beziehungen, die das Gebiet betreffen, die Zustimmung Spaniens einzuholen.

Atommüll

Mit dem Brexit tritt Großbritannien auch aus der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) aus. Dabei geht es neben der Versorgung von Kraftwerken und medizinischen Einrichtungen mit spaltbarem Material auch um die Zuständigkeit für Atommüll. Für ihn ist laut Vertrag das Land zuständig, in dem das Material erzeugt wurde.

Geschützte Herkunftsbezeichnungen

Die mehr als 3.000 geografischen Herkunftsbezeichnungen der EU wie Parma-Schinken, Feta-Käse oder bayerisches Bier bleiben in Großbritannien weiter geschützt. Zur Anerkennung neu hinzukommender Bezeichnungen ist London aber nicht verpflichtet.

Streitschlichtung

Kommt es zu Streitfällen über die Austrittsvereinbarung, entscheidet ein Schiedsgremium, dessen Beschlüsse bindend sind. Es kann dabei den Europäischen Gerichtshof (EuGH) anrufen und bei Verstößen Geldbußen verhängen. Hält sich eine Seite nicht an den Schiedsspruch, kann die andere je nach Verstoß Teile des Austrittsabkommens aussetzen. (APA, AFP)

Brexit-Zeitplan: Wie geht es weiter?

Beim Brexit sind wieder einmal alle Bälle in der Luft. Wie könnte es in dem Drama weitergehen? Einige wichtige Wegmarken vor und nach dem Austrittstermin 31. Oktober:

21. Oktober:Der britische Parlamentspräsident John Bercow entscheidet, ob das Unterhaus über den neuen Brexit-Deal von Premierminister Boris Johnson abstimmen, also einmal grundsätzlich Ja oder Nein sagen kann.

In Straßburg berät die Spitze des EU-Parlaments über den Fahrplan für die Ratifizierung, denn auch die Europaabgeordneten müssen den Vertrag absegnen.

22. Oktober:

Das britische Unterhaus berät wahrscheinlich über das Gesetz zur Ratifizierung. Dazu können Änderungsanträge eingebracht werden, die das Abkommen im Kern verändern würden, zum Beispiel eine dauerhafte Zollunion mit der EU. Denkbar ist auch eine Vorgabe, den Deal den Briten in einem zweiten Referendum vorzulegen. Ob und wie das Abkommen Chancen auf eine Mehrheit hat und wie lange die Ratifizierung dauern würde, ist offen.

In Straßburg debattiert das Europaparlament über den Brexit.

24. Oktober:

Letzter regulärer Sitzungstag des Europaparlaments vor dem Brexit-Termin 31. Oktober. Das EU-Parlament könnte aber auch noch in einer außerordentlichen Sitzung über den Austrittsvertrag abstimmen.

28. oder 29. Oktober: Denkbare Termine für einen Sondergipfel der 27 bleibenden EU-Staaten, um eine Verlängerung der Austrittsfrist für Großbritannien zu beschließen. Denkbar ist auch, dass die Staats- und Regierungschefs nicht noch einmal nach Brüssel reisen, sondern einen Aufschub im schriftlichen Verfahren genehmigen. Dies gilt aber nur dann, wenn es keinen großen Diskussionsbedarf gibt.

31. Oktober: Nach jetzigem Stand letzter Tag der britischen EU-Mitgliedschaft. Ohne Fristverlängerung endet sie um 24.00 Uhr.

31. Jänner: Der von Großbritannien vorgeschlagene neue Austrittstermin. Er ist in einem britischen Gesetz, dem sogenannten Benn Act, vorgegeben. Premierminister Johnson war am Wochenende gezwungen, die Verzögerung bei der EU zu beantragen. Diese könnte aber auch eine andere Frist wählen.

Verwandte Themen