Standortentwicklungsgesetz kommt ohne Automatismus
Nach heftiger Kritik von NGOs ändert die Regierung beim Standortentwicklungsgesetz einen umstrittenen Passus. Demnach wäre automatisch eine positive UVP erteilt worden, wenn ein Verfahren länger als 18 Monate gedauert hätte.
Wien – Das Standortentwicklungsgesetz kommt ohne den umstrittenen Automatismus. Der Mechanismus, dass Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) nach 18 Monaten automatisch genehmigt werden, „wird in der ursprünglichen Form nicht drinnen sein“, sagte ein Sprecher von Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) am Montag. Er bestätigte damit einen Bericht der Krone.
Ziel sei es, das abgeänderte Gesetz diesen Mittwoch im Ministerrat zu beschließen, so der Sprecher weiter. Es stünden bis dahin aber noch letzte Arbeiten an. Laut Krone sollen UVP-Verfahren, die zu lange dauern, zur nächsten Instanz wandern.
Neuer Mechanismus soll 18 Monate langes Verfahren sichern
Statt mittels Automatismus will die Regierung nun mit einem anderen Mechanismus die Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) beschleunigen. „Den Automatismus gibt es nicht mehr, dafür gibt es einen anderen Mechanismus, der die 18 Monate (Verfahrensdauer in 1. Instanz, Anm.) sicherstellt“, sagte Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) am Montag in einer Pressekonferenz am Flughafen Wien.
„Wir haben jetzt den Mechanismus etwas umgebaut, er wird aber zum selben Ergebnis kommen, dass die Verfahren beschleunigt werden“, so Schramböck.
Schramböck nennt keine Details vor Beschluss
Details des abgeänderten Standortentwicklungsgesetzes ließ Schramböck in der Pressekonferenz, an der auch Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und Verkehrsminister Norbert Hofer (FPÖ) teilnahmen, offen: „Wir werden das am Mittwoch im Ministerrat beschließen. Ich möchte da nicht zu intensiv vorgreifen. Faktum ist aber, dass wir 18 Monate schaffen werden in dieser ersten Instanz, und dann weder in den Instanzenzug noch in die Parteienstellung eingreifen werden“, sagte Schramböck.
Schramböck hatte bereits am Wochenende in einem Interview mit den Oberösterreichischen Nachrichten zum Inkrafttreten gesagt: „Geplant ist der 1.1.2019. Mir ist wichtig, dass künftig Fristen eingehalten werden, vor allem in der ersten Instanz müssen wir beschleunigen.“
Der Plan der ÖVP-FPÖ-Regierung, die UVP-Verfahren großer Bauvorhaben durch einen Automatismus zu beschleunigen, war auf Widerstand bei Umweltschützern, Juristen und einigen Bundesländern gestoßen.
Weiter Kritik von Umweltorganisationen
Naturschutzorganisationen übten indes weiter Kritik an den Abänderungen beim geplanten Standortentwicklungsgesetz. Der WWF ortete in einer Aussendung „den nächsten Angriff auf das Umweltrecht“. Der medial kolportierte Vorschlag, Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) in der ersten Instanz per Fristsetzung zu beenden, sei keine Lösung für grundlegende rechtliche Probleme, betonte Global 2000.
„Das Ziel ist klar: Umweltprüfungen sollen schrittweise ausgehöhlt werden, um kritische Großprojekte durchzupeitschen. Dadurch wird es in Zukunft noch schwieriger werden, konkrete Verbesserungen für Umwelt und Bevölkerung zu erreichen“, erläuterte Hanna Simons vom WWF Österreich. „Die bisherigen Maßnahmen sind entweder unausgegoren oder rechtswidrig und schaffen somit auch keine Rechtssicherheit.“
„Wir begrüßen, dass der offenkundig europarechts- und verfassungsrechtswidrige Automatismus gestrichen werden soll, der Großprojekte in Österreich an jeder Umweltprüfung vorbei per Gesetz automatisch genehmigen sollte“, sagte Leonore Gewessler, Geschäftsführerin von Global 2000. Dass nun UVP-Verfahren, die zu lange dauern, zur nächsten Instanz wandern sollen, bringe jedoch keine Beschleunigung. „Geht ein Verfahren unabgeschlossen an die zweite Instanz beginnt auch diese wieder bei null mit der Prüfung.“ (TT.com/APA)