Bundespräsidentenwahl 2016: FPÖ klagt gegen Republik Österreich
2016 hatte die FPÖ die Stichwahl um das Bundespräsidentenamt wegen Unregelmäßigkeiten beeinsprucht. Das Gericht gab der Partei Recht und hob die Wahl auf. Der freiheitliche Norbert Hofer unterlag auch in der zweiten Stichwahl. Nun wollen die Freiheitlichen das Geld für den Wahlkampf zurück.
Wien – Die FPÖ kann offenbar nicht mit der Bundespräsidentenwahl 2016, in der ihr Kandidat Norbert Hofer unterlag, abschließen. Sie klagt nun die Republik auf 3,4 Millionen Euro Schadenersatz, berichtete die Kronen Zeitung am Montag. Sie wollen jene Kosten, die ihnen durch die Wiederholung der Stichwahl entstanden sind, zurückhaben. Zu dieser kam es, weil die Blauen die Stichwahl erfolgreich angefochten haben.
Der Wahlkampf zur Bundespräsidentenwahl dauerte fast ein Jahr. Der erste Wahlgang erfolgte im April, im Mai kam es dann zur Stichwahl zwischen Norbert Hofer und Alexander Van der Bellen, die der frühere Grünen-Chef ganz knapp gewann. Die FPÖ brachte die Stichwahl damals wegen Unregelmäßigkeiten seitens der Wahlbehörden vor den Verfassungsgerichtshof, was die Wiederholung der Stichwahl im Dezember zur Folge hatte.
FPÖ: „Organe der Republik haben versagt“
Jetzt klagen ausgerechnet die Freiheitlichen die Republik auf Schadenersatz. Sie wollen jene Kosten ersetzt bekommen, die ihnen durch die Wiederholung der Stichwahl entstanden sind. „Es gibt eine Amtshaftungsklage, weil die Organe der Republik aus unserer Sicht versagt haben“, bestätigt FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker die Klage gegenüber der Krone.
Hafenecker sieht die Republik in der Verantwortung, weil Unregelmäßigkeiten seitens der Behörden die Wiederholung der Stichwahl erst notwendig gemacht haben.
„Die Republik zu klagen ist nie eine angenehme Sache, das ist uns vollkommen bewusst“, räumt der FPÖ-General ein. Nichtsdestotrotz sei diese notwendig, „damit wir die zusätzlichen Kosten, die durch den zusätzlichen Wahlgang entstanden sind, refundiert bekommen“, sagt Hafenecker.
Er argumentiert die Klage auf Anfrage damit, dass sich die FPÖ sonst dem Vorwurf der Untreue aussetzten könnte, da es sich bei den Wahlkampfmittel um öffentliches Geld handle. Man sei als Partei in der Finanzgebarung rechtlichen Regeln unterworfen, so Hafenecker. Um sich selbst zu entlasten, habe der Parteivorstand den Beschluss gefasst, zu klagen.
Van der Bellen will nicht klagen
Der Verein „Gemeinsam für Van der Bellen“, der die Präsidentschaftskandidatur von Alexander Van der Bellen organisiert hat, lehnt indes eine Klage gegen die Republik wegen der Unregelmäßigkeiten beim Urnengang 2016 ab. Man wolle keinen jahrelangen Rechtsstreit auf Kosten der Steuerzahler. Zudem könnten bei einer solchen Klage einfache Wahlbeisitzer zum Handkuss kommen.
„Wir haben bereits seinerzeit nach Aufhebung der ersten Stichwahl durch den Verfassungsgerichtshof die Möglichkeit einer Schadenersatzforderung geprüft. Wir sind schon damals zu dem Ergebnis gekommen, dass wir von einem derartigen Schritt aus demokratiepolitischen, moralischen und juristischen Gründen Abstand nehmen. Mit einer derart strittigen Schadenersatzforderung ist ein jahrelanger Rechtsstreit mit enormen Kosten verbunden. Es geht um Steuergeld. Gerade in Zeiten von Kürzungen und Sparpaketen ist besonders sorgsam mit öffentlichen Geldern umzugehen“, erläutert der Ex-Wahlkampfleiter und Obmann des Vereins „Gemeinsam für Van der Bellen“, Lothar Lockl am Montag.
Auch ein weiterer – demokratiepolitischer – Aspekt spreche gegen einen derartigen Schritt. Wenn die Republik Schadenersatz zahlen muss, müsse sie ihrerseits prüfen, ob nicht Schadenersatzansprüche gegenüber einfachen Wahlbesitzern einzuleiten wären – also gegenüber Menschen, „deren freiwillige Arbeit eine der zentralen Eckpfeiler demokratischer Wahlen sind“. „Dieses Signal möchten wir keinesfalls setzen“, so Lockl.
SPÖ sieht „Schamlosigkeit“
Die Klage der FPÖ gegen die Republik auf 3,4 Millionen Euro Schadenersatz wegen der Bundespräsidentenwahl stößt bei der SPÖ auf scharfe Kritik. „Es ist eine Schamlosigkeit, in Zeiten von Kürzungen der Mindestsicherung und anderem Sozialabbau, juristische Schritte zu setzen, um die Parteikassen aufzufetten“, sagte Bundesgeschäftsführer Thomas Drozda am Montag.
„Die FPÖ lässt jedweden Anstand vermissen.“ Interessant sei zudem, wer in dieser Causa wen klage. „Klagt der ehemalige FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl den nunmehrigen Innenminister Kickl oder der unterlegene Kandidat und jetzige Verkehrsminister Norbert Hofer den Innenminister? Oder klagen Kickls Nachfolger den früheren Innenminister und nunmehrigen Nationalratspräsidenten Wolfgang Sobotka (ÖVP)“, fragte Drozda.
Fakt sei jedenfalls, „dass jede Klage und jedes Urteil von Steuergeldern bezahlt wird. Sicherer Profiteur ist der Parteianwalt Dieter Böhmdorfer, der für seine juristischen Dienste mit dem Geld der Steuerzahler bezahlt wird“, so Drozda.
Für NEOS FP-Klage „nicht tragbar“
Ohne jegliches Verständnis reagiert NEOS-Generalsekretär Nick Donig auf die Schadenersatzforderung der FPÖ zur Bundespräsidentenwahl. Dieser Vorgang sei zwar vielleicht rechtlich gedeckt, jedoch nicht redlich, so Donig in einer Aussendung. „Nicht alles, was rechtlich zu argumentieren ist, ist politisch und moralisch tragbar.“
„Die FPÖ sieht die Republik offenbar als Goldesel. Erst schamlos die Wahlkampfkostenbeschränkung bei der Nationalratswahl um 3,7 Millionen Euro zu überschreiten, um dann zu versuchen, sich fast die gleiche Summe von der Republik zu holen, ist ein allzu leicht durchschaubare Vorgehen, um die Parteifinanzen zu sanieren.“
Donig wiederholt in diesem Zusammenhang die NEOS-Forderung nach einer strengen Beschränkung der Wahlkampfkosten. (APA)