Asylgesetze

Kickl will auch Syrer abschieben: „Ein bisserl kreativ sein“

Innenminister Herbert Kickl (FPÖ).
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Der Innenminister will völkerrechtliche Bestimmungen auf deren Sinnhaftigkeit überprüfen und etwa die Abschiebung von Syrern ermöglichen. Zudem plant Kickl, die Aberkennung des Asylstatus bei Straftätern zu erleichtern.

Wien – Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) drängt auf Verschärfungen bei der Aberkennung von Asyl. Völkerrechtliche Bestimmungen seien daher auf deren „Sinnhaftigkeit“ zu überprüfen, erklärte er am Mittwoch vor dem Ministerrat. Auch spricht er sich dafür aus, in gewisse Regionen in das Bürgerkriegsland Syrien abzuschieben: „Es heißt, ein bisserl kreativ sein.“

Kickl zeigte sich über die Frauenmorde in den vergangenen Wochen erschüttert: „Man kann bei diesen Dingen nicht einfach zur Tagesordnung übergehen.“ Zum einen will er sich daher auf europäischer Ebene für eine Änderung der Statusverordnung aussprechen, zum anderen kann er sich auch Änderungen im österreichischen Asylgesetz vorstellen. Konkret soll jede Form einer Straftat zu einem Aberkennungsverfahren führen. Auf die Journalistenfrage, ob dies für jeden Ladendiebstahl gelten soll, meinte der Minister: „Je niederschwelliger desto besser.“

Kickl: Internationale Regeln hindern uns

Man solle nicht die Täter schützen, indem man auf die Menschenrechte verweist, forderte er mit Blick auf die politischen Mitbewerber: „Ich habe es satt, dass wir mit einer Situation konfrontiert sind, wo Menschenrechte und internationale Vereinbarungen diejenigen schützen, die unseren Rechtsstaat mit Füßen treten und diejenigen auf der Strecke bleiben, die österreichische Staatsbürger sind.“ Derzeit würden internationale Regeln Österreich an diesem Vorgehen hindern, damit wolle er sich aber nicht abfinden, betonte Kickl weiter. Er erwartet sich für die Verschärfungen auch Zustimmung dazu aus allen Parteien und von Frauenorganisationen, denn: „Es kann ja niemand dagegen sein.“

Kickl verwies darauf, dass er auf EU-Ebene bereits auf eine Änderung der Statusverordnung gedrängt habe, dazu sei es aber noch nicht gekommen. Daher soll es auch in Österreich eine Novelle des Asylgesetzes geben. Ziel sei der Schutz der österreichischen Bevölkerung und deshalb sollen auch völkerrechtliche Bestimmungen auf ihre „Sinnhaftigkeit“ hin überprüft werden – „im Wissen, dass das wieder viele aufregen wird“.

„Die Gangart verschärfen“

Zur Aussage des Wiener Neustädter Bürgermeisters Klaus Schneeberger (ÖVP) im Ö1-“Morgenjournal“, wonach es auch in Syrien Gebiete gebe, in die man abschieben könnte, stellte Kickl fest: „Das sage ich schon lange. Es heißt, ein bisserl kreativ sein.“ Auch in Syrien gebe es nämlich Gebiete, die nicht vom Bürgerkrieg betroffen seien. Der Ressortchef will daher „die Gangart verschärfen“, auch wenn er dabei mit „Konflikten“ rechnet. Man habe nun eine „Sondersituation“, daher brauche es auch neue Maßnahmen, so der Innenminister. (APA)

Abschiebung nur bei “besonders schweren Verbrechen“ möglich

Begehen Flüchtlinge Verbrechen - etwa im Fall des 19-jährigen des Mordes in Wiener Neustadt verdächtigen Syrers -, wird immer der Ruf nach Abschiebung laut. Diese ist aber nur nach einer Verurteilung wegen eines besonders schweren Verbrechens und in sichere Drittstaaten möglich. Ist das Herkunftsland nicht sicher (wie Syrien), können nur gemeingefährliche Täter abgeschoben werden.

Voraussetzung für eine Abschiebung eines asyl- oder subsidiär Schutzberechtigten ist die Aberkennung des Schutzstatus. Den rechtlichen Rahmen geben die sogenannte Status-Richtlinie und die Genfer Flüchtlingskonvention vor - und demnach ist ein Grund für die Aberkennung die Begehung eines "besonders schweren Verbrechens".

Was genau darunter zu verstehen ist, ist weder in den Richtlinien noch in den österreichischen Gesetzen genau erklärt, erläuterte Innenministeriums-Sprecher Christoph Pölzl. Die Definition ergibt sich aus der Judikatur. So hat der Verwaltungsgerichtshof festgestellt, dass z.B. Vergewaltigung, Tötungsdelikte, Kindesmisshandlung oder bewaffneter Raub besonders schwere Verbrechen sind.

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