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Nationalrat beschloss Steuerreform und Pensionserhöhung

Der österreichische Nationalrat in seinem derzeitigen Parlamentsausweichquartier in der Hofburg.
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Zur geplanten Steuerreform und Pensionserhöhung wurden gestern im Nationalrat überraschend weitere Verbesserungen wie die Möglichkeit, abschlagsfrei auch vor 65 in Pension zu gehen, beschlossen.

Wien – Der Nationalrat hat Donnerstagabend Steuerreform und Pensionserhöhung beschlossen. In beiden Fällen profitieren Bezieher niedriger Einkünfte. Dazu kamen aber noch durchaus überraschende Verbesserungen für Pensionisten, die mittels rot-blauer Kooperation zu einer Mehrheit kamen.

So kann man künftig mit 45 Versicherungsjahren wieder abschlagsfrei mit 62 in Pension gehen, wobei Frauen bis zu fünf Jahren Kindererziehungszeiten angerechnet werden. Freilich gilt für sie vorerst ohnehin noch das Antrittsalter 60. Für Nacht/Schwerarbeiter wird ihr Sonderruhegeld abschlagsfrei. Nicht zuletzt wurde auch noch fixiert, dass die erste Pensionserhöhung bereits mit Jahresbeginn nach Pensionsantritt schlagend wird. Derzeit gibt es das erste Plus erst im übernächsten Jahr.

Die Pensionsanpassung, die gegen die Stimmen der NEOS verabschiedet wurde, begünstigt Bezieher niedrigerer Renten. Pensionen bis zur Steuergrenze von 1111 Euro, darunter auch die Ausgleichszulage und Opferrenten, erhalten damit ab 1. Jänner eine Erhöhung um 3,6 Prozent. Von 1112 Euro bis zu einer Pensionshöhe von 2500 Euro erfolgt eine schrittweise Absenkung bis auf den gesetzlichen Inflationswert von 1,8 Prozent. Alle Pensionen darüber bekommen bis zur Höchstbeitragsgrundlage von 5220 Euro eine Erhöhung mit 1,8 Prozent. Darüber liegende Pensionen werden um 94 Euro erhöht.

Steuerreform tritt 2020 in Kraft

Die Steuerreform erhielt die Zustimmung von ÖVP, FPÖ und teils der NEOS. Arbeitnehmer und Pensionisten mit geringen Einkommen sollen durch die Reform mittels einer höheren Negativsteuer entlastet werden. Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen bis 21.500 Euro erhalten zusätzlich zur regulären Negativsteuer bis zu 300 Euro pro Jahr zurückerstattet („Sozialversicherungsbonus“), für Pensionisten steigt die Negativsteuer von 110 auf 300 Euro jährlich. Die Neuregelung tritt zwar 2020 in Kraft, fließen wird das Geld aber erst im Nachhinein – erstmals also 2021. Unternehmer und Bauern erhalten die Entlastung unabhängig vom Einkommen: ihnen werden die Krankenversicherungsbeiträge pauschal gesenkt (um 0,85 Prozentpunkte auf 6,8 Prozent) und das sofort.

„Aufkommensneutral“ neu geregelt wird die Normverbrauchsabgabe, die Tabaksteuer wird ab 2020 jährlich valorisiert. Eingeführt wird außerdem eine fünfprozentige Steuer auf Online-Werbeumsätze, die unter anderem Facebook und Google treffen soll. Die Umsatzsteuer für E-Books und elektronische Zeitungen soll dagegen auf zehn Prozent sinken. Die Grenze für die sofortige Abschreibung „geringwertiger Wirtschaftsgüter“ wird von 400 auf 800 Euro angehoben, Kleinunternehmer bis 35.000 Euro sollen die Einkommensteuer pauschalieren können.

Abstimmung um 7,5 Stunden verschoben

Ferner wurde gegen die Stimmen der NEOS der Verkehrsminister – im Einvernehmen mit dem Finanzminister – zu budgetären Vorbelastungen im Ausmaß von 11,02 Mrd. Euro ermächtigt. Mit diesem Betrag sollen in den kommenden 15 Jahren Verkehrsdienstleistungen auf der Schiene finanziert werden.

Schließlich wurden – wieder gegen die Stimmen der NEOS – auch die Länder beruhigt. Sie erhalten einen vollen Kostenersatz für die Abschaffung des Pflegeregresses für die Jahre 2019 und 2020.

Die Abstimmung hatte sich durch zahlreiche Abänderungs- und Zusatzanträge um nicht weniger als 7,5 Stunden verschoben. (APA)

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