Landespolitik

BP-Stichwal 2016: WKStA nicht zuständig für Wahl-Ermittlungen

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) legt Wert auf die Feststellung, dass sie ausschließlich für die strafrechtliche P...

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) legt Wert auf die Feststellung, dass sie ausschließlich für die strafrechtliche Prüfung der Bundespräsidentenstichwahl 2016 zuständig war und die Ermittlungen in sämtlichen Verfahren schon vor Monaten abgeschlossen hat. „Dort, wo sich bei unseren Ermittlungen zur Bundespräsidentenstichwahl 2016 entsprechende Anhaltspunkte für strafbare Handlungen bei anderen Wahlen ergeben haben, wurde zum Teil auf Weisung der Oberstaatsanwaltschaft Wien (OStA Wien), zum Teil nach Genehmigung eines entsprechenden Vorhabensberichtes der WKStA durch die OStA Wien das Verfahren an die örtlich zuständige Staatsanwaltschaft abgetreten.

Diese prüft selbstständig. Der WKStA kommt diesbezüglich keine Zuständigkeit zu", teilt René Ruprecht, Oberstaatsanwalt und Leiter der WKStA-Medienstelle, der Tiroler Tageszeitung via Mail mit. Ruprecht weist die Aussagen zurück, dass im Fall der Überprüfung aller Wahlen in Tirol bis ins Jahr 2010 zurück durch eine Staatsanwaltschaft „lebensfremde Ermittlungen" durchgeführt würden und es sich um eine „skurrile Art der Arbeitsbeschaffung" handle: „Staatsanwaltschaften haben im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages jedem in ihre Zuständigkeit fallenden strafrechtlich relevanten Vorwurf im Rahmen eines objektiv geführten Ermittlungsverfahrens nachzugehen." (TT)

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