Fragen und Antworten

25. Zusatzartikel ist keine realistische Option gegen Trump

US-Präsident Donald Trump.
© AFP/MANDEL NGAN

Wäre der 25. Zusatzartikel eine Möglichkeit um US-Präsident Donald Trump aus dem Amt zu entfernen? Die Antwort lautet eher nein, denn die US-Verfassungsergänzung setzt sehr hohe Hürden für Absetzung.

Washington – Seit dem Zeitungsbeitrag eines „ranghohen Regierungsmitarbeiters“ über die internen Sabotageaktionen gegen Präsident Donald Trump wird in den USA heftig über das „25th Amendment“ diskutiert.

Der anonyme Gastkommentator berichtet, Regierungsmitglieder hätten nach Trumps Amtsantritt über die Anwendung dieses Zusatzartikels diskutiert, der die Absetzung eines Präsidenten auf Betreiben des Kabinetts ermöglicht. Diese Option sei aber verworfen worden, um keine „Verfassungskrise“ auszulösen.

Senatorin Elizabeth Warren, die als mögliche Präsidentschaftskandidatin der Demokraten 2020 gilt, forderte das Kabinett nun auf, den Zusatzartikel möglicherweise doch noch anzuwenden.

WAS GENAU BESAGT DER VERFASSUNGSZUSATZ?

Das 25th Amendment von 1967 regelt im Detail, was zu geschehen hat, wenn die Ämter des Präsidenten und Vizepräsidenten wegen Todes, Rücktritts oder Amtsunfähigkeit neu zu besetzen sind. Dabei geht es auch um eine Entfernung des Präsidenten aus dem Amt gegen dessen Willen.

Der vierte Absatz legt ein Procedere für den Fall fest, dass der Vizepräsident und die Kabinettsmehrheit meinen, der Präsident sei „unfähig, die Pflichten und Vollmachten seines Amtes auszuüben“. Kriterien für diese „Unfähigkeit“ sind nicht definiert, gemeint sind generell physische oder mentale Beeinträchtigungen.

Ein bloßer Kabinettsbeschluss reicht allerdings für eine dauerhafte Absetzung nicht aus. Zwar wird der Präsident sofort des Amtes enthoben, wenn Vizepräsident und Kabinett eine entsprechende Erklärung im Kongress einreichen. Der Präsident kann sich dann jedoch mit einer Gegenerklärung seine Befähigung selbst attestieren, womit er sofort wieder im Amt wäre.

Im nächsten Schritt müssten Vizepräsident und Kabinett abermals die Amtsunfähigkeit des Präsidenten erklären, was zu dessen erneuter vorläufiger Amtsenthebung führen würde. Innerhalb von 21 Tagen müsste dann der Kongress über eine mögliche endgültige Absetzung abstimmen. Dafür ist dann eine Zweidrittelmehrheit in beiden Kammern erforderlich.

WARUM WURDE DER VERFASSUNGSZUSATZ EINGEFÜHRT?

Er war eine Reaktion auf die Ermordung von Präsident John F. Kennedy im Jahr 1963. Das Attentat führt zu der Erkenntnis, dass klarere Regelungen für die Nachfolge von Präsidenten und Vizepräsidenten benötigt wurden. Mit der Verfassungsergänzung wurde etwa die Sorge berücksichtigt, ein Präsident könnte bei einem künftigen Attentat derart schwer verletzt werden, dass er sein Amt nicht mehr ausüben könnte.

Die ersten drei Abschnitte des Artikels wurden in den folgenden Jahrzehnten mehrfach angewendet. Darin ist etwa geregelt, dass bei Vakanz im Präsidentenamt der Vizepräsident sofort nachfolgt und der Präsident bei vorübergehender Amtsunfähigkeit seine Vollmachten zeitweilig an seinen Stellvertreter übertragen kann.

So wurde das 25th Amendment 1974 nach dem Rücktritt von Präsident Richard Nixon wegen der Waterate-Abhöraffäre wirksam, als dessen Vize Gerald Ford ohne Verzögerung nachrückte. Ein weiterer Fall war 1985, als Ronald Reagan wegen einer Krebsoperation seine Vollmachten für einige Stunden an seinen Vize George Bush übertrug.

Der vierte Abschnitt aber, in dem es um die Absetzung eines Präsidenten gegen dessen Willen geht, wurde noch nie angewendet.

WIE REALISTISCH IST DIE ABSETZUNG TRUMPS AUFGRUND DES ARTIKELS?

Derzeit gibt es keinerlei Anzeichen dafür, dass der in dem Zeitungsbeitrag beschriebene interne „Widerstand“ derart weit geht, dass das Kabinett doch noch Trumps Entmachtung betreiben könnte. Zudem setzt das 25th Amendment überaus hohe Hürden: Eine Zweidrittelmehrheit im Repräsentantenhaus wie im Senat dürfte auch nach den Kongresswahlen im November kaum zu erreichen sein.

Die Barrieren für die Absetzung sind noch höher gesteckt als beim sogenannten Impeachment-Verfahren, das bereits in der US-Verfassung von 1789 festgelegt wurde und bei dem die Zuständigkeit ganz in den Händen des Kongresses liegt.

Für die Einleitung des Impeachment reicht die einfache Mehrheit im Repräsentantenhaus. Für die Amtsenthebung des Präsidenten ist dann zwar ebenfalls eine Zweidrittelmehrheit erforderlich, allerdings nur im Senat. (APA/AFP)

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