Doping-Prozess

Zivilprozess ÖSV gegen Langläufer Dürr am Montag in Innsbruck

Johannes Dürr (l./mit Ex-Sportdirektor Markus Gandler) gab an, der ÖSV verschließe die Augen vor Doping.
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Der Skiverband klagt auf Unterlassung und Widerruf der von Dürr aufgestellten Behauptung, der ÖSV dulde Doping stillschweigend.

Innsbruck – Am Landesgericht Innsbruck ist für kommenden Montag ein Zivilprozess des ÖSV gegen den Langläufer Johannes Dürr anberaumt. Der Skiverband klagt den Langläufer auf Unterlassung und Widerruf der Behauptungen, der ÖSV dulde Doping stillschweigend, er verschließe die Augen davor und nehme Doping hin, solange sich der Dopende nicht erwischen lasse.

Dürr war im vergangenen Sommer bei einer sogenannten „FuckUp“-Night in Wattens, bei der Betroffene über ihr berufliches Scheitern, Fehler und den Weg zurück schildern, damit andere davon lernen können, aufgetreten. Dürr hatte dabei, befragt zur Rolle des ÖSV hinsichtlich Doping, zwar von keiner aktiven Unterstützung, aber von einer Art stillschweigender Duldung berichtet. Der ÖSV hatte daraufhin eine Einstweilige Verfügung gegen Dürr erwirkt sowie einen Widerruf verlangt. Dürrs Rechtsanwalt, Michael Lehner, sah die Aussagen seines Mandanten als Meinungsäußerung.

Dürr ist Kronzeuge und Beschuldigter in den Ermittlungen rund um das Netzwerk des Erfurter Arztes Mark S. Die Darstellungen des 32-Jährigen in einer im Jänner ausgestrahlten ARD-Doku hatten die Ermittlungen, die zu der Razzia während der Nordischen Ski-WM in Seefeld führten, ins Rollen gebracht. Dürr selbst war bei den Olympischen Spielen 2014 des Dopings überführt worden. Wie sich später herausstellte hatte er aber auch nach seiner Sperre das Eigenblut-Doping bis Dezember 2018 für sein geplantes Comeback bei der WM weiterhin betrieben, wie er selbst laut Staatsanwaltschaft eingestand. (APA)

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