Kontrollen des Gastro-Rauchverbots: Keine Schonfrist in Wien

Wenn das Rauchverbot in der Gastronomie in Kraft tritt, stellt sich die Frage, wie dieses auch kontrolliert werden wird. Dazu gibt es durchaus unterschiedliche Ansätze: Wien möchte etwa gleich hart durchgreifen, während Innsbruck anfangs noch ein Auge zudrücken möchte, woanders würde man erst nach Beschwerden aktiv oder es gibt Unklarheiten bezüglich der Zuständigkeiten.

Zu Halloween in das Verbot hineinfeiern: Am 1. November tritt das Nichtrauchergesetz für die Gastronomie in Kraft und in Wien ist ab diesem Zeitpunkt mit Kontrollen zu rechnen, kündigte die zuständige Stadträtin Ulli Sima (SPÖ) im Gespräch mit der APA an. „Schonfrist gibt es keine“, stellte sie klar.

Kontrolliert wird die Einhaltung vom Marktamt, gemeinsam mit der Gruppe für Sofortmaßnahmen. Dies geschieht in Form von kommissionellen Begehungen, wo gleichzeitig auch die Einhaltung anderer Vorschriften und Gesetzen unter die Lupe genommen wird. Auf die Frage, ob denn zu Beginn mit einer „Aktion scharf“ zu rechnen sei, meinte die Ressortchefin: „Wir haben schon vor, mit in Kraft treten des Gesetzes dieses natürlich verstärkt zu kontrollieren. Es geht immerhin um die Gesundheit der Menschen.“

Wann genau mit den Kontrollen begonnen wird, wollte sie nicht ankündigen. „Es muss einfach damit gerechnet werden, dass die Behörde mit Anfang November die Einhaltung kontrolliert.“ Wobei sie betonte, dass auch in der Vergangenheit die Einhaltung der Raucherbestimmungen geprüft worden seien. „Es gab allein in den letzten drei Jahren 1.700 Verstöße, die insgesamt zu mehr als 1.000 Anzeigen geführt haben.“

Wer sich künftig nicht an das Rauchergesetz hält, der muss jedenfalls mit saftigen Strafen rechnen: Die erste Anzeige bei Nichteinhaltung des Tabak- und Nichtraucherschutzgesetzes beinhaltet eine Strafhöhe von 800 Euro. Die absolute Höchststrafe beträgt 10.000 Euro bei Wiederholungstäterschaft.

Sima ist jedenfalls froh über die Einführung der neuen Regelungen. „Wir sind der letzte Aschenbecher Europas in Österreich. Es hat wirklich sehr, sehr lange gedauert, bis wir uns glücklicherweise endlich zu einem Rauchverbot in der Gastronomie durchringen konnten.“ Dabei hob sie noch einen weiteren Aspekt hervor, der sie hoffen lässt: In Island hätte im Jahr 2000 noch 25 Prozent der Bevölkerung geraucht, also ähnlich viele wie in Österreich. Dann wurde das Rauchverbot eingeführt und 2007 hätten in Island nur mehr zehn Prozent zum Glimmstängel gegriffen. „Das Rauchverbot trägt einfach dazu bei, dass es weniger Raucher in einem Land gibt.“

Wer in Innsbruck in der Halloween-Nacht nach Mitternacht in einem Lokal raucht, könnte noch mit einem blauen Auge davon kommen. Denn hier soll zunächst eher verwarnt und nicht gleich bestraft werden. „Wir werden anfänglich eher aufklärend unterwegs sein“, sagte Elmar Rizzoli, Leiter des städtischen Amts für Allgemeine Sicherheit. Dennoch werden die Mitarbeiter der städtischen Mobilen Überwachungsgruppe (MÜG), die in Innsbruck unter anderem für die Kontrollen zuständig ist, das Rauchverbot verstärkt im Auge behalten, kündigte Rizzoli an. „Für uns werden die Kontrollen dann jedenfalls einfacher, weil einfach gar nicht mehr geraucht werden darf.“

Wer an einem Ort raucht, an dem das Verbot gilt, begeht eine Verwaltungsübertretung und kann mit einer Geldstrafe von bis zu 100 Euro bestraft werden, teilte das Land Tirol auf Anfrage mit. Im Wiederholungsfall können es auch bis zu 1.000 Euro sein. Doch auch Inhaber von Gastronomiebetrieben haben die Pflicht dafür zu sorgen, dass nicht geraucht wird. In diesem Fall drohen sogar Geldstrafen von bis zu 2.000 Euro und im Wiederholungsfall bis zu 10.000 Euro.

Die Polizei selbst habe bei den Kontrollen grundsätzlich keine „Mitwirkungspflicht“, hieß es seitens der Landespolizeidirektion gegenüber der APA. Die Kontrollbehörden können bei der Exekutive aber Unterstützung anfordern.

Auch im Bundesland Salzburg werden keine Kontrolleure von Beisl zu Beisl ziehen, hieß es sinngemäß beim für Gewerbeangelegenheiten zuständigen LHStv. Heinrich Schellhorn (Grüne). Man beruft sich auf das Tabakgesetz, in dem routinemäßige Kontrollen zur Einhaltung der Nichtraucherschutzbestimmungen nicht vorgesehen seien. Sollten bei den Bezirkshauptmannschaften bzw. beim Magistrat Meldungen, Beschwerden oder Anzeigen eingehen, würden diese Behörden tätig werden und Ermittlungsverfahren einleiten. Außerdem müssen die Mitarbeiter des Lebensmittelinspektorates, des Arbeitsinspektorates oder der Gewerbebehörde Meldung erstatten, wenn sie bei ihrer Arbeit in Gastronomiestätten auf Verdachtsfälle stoßen.

Der Wiener Arzt Manfred Neuberger von der „Initiative Ärzte gegen Raucherschäden“ wies kürzlich in einem Schreiben an die Salzburger Landesregierung darauf hin, dass Studien aus Westeuropa, etwa aus Schottland, gezeigt hätten, dass eine Kontrolle des Rauchverbotes zwar im ersten Jahr der Einführung zu einem leicht erhöhten Personalaufwand geführt hätten, es danach aber zu einer Art „self-policing“ gekommen sei, weil sich praktisch jeder an das Verbot gehalten habe.

Wie Karin Zarikian, die Leiterin der Abteilung Bau- und Gewerberecht am Magistrat Klagenfurt, auf APA-Anfrage mitteilte, sehe das Nichtraucherschutzgesetz Kontrollen ausschließlich auf Einhaltung des Gesetzes gar nicht vor: „Der Vollzug obliegt uns nicht.“ Der Magistrat sei aber als Verwaltungsstrafbehörde zuständig: „Wenn ein Verstoß bei uns angezeigt wird, werden wir ein Strafverfahren durchführen.“ Auch nach dem alten Gesetz sei man nicht verpflichtet, solche Kontrollen durchzuführen.

In Klagenfurt wird es also nicht so sein, dass gezielt Magistratsmitarbeiter „auf Streife“ durch Lokale geschickt werden, um das Rauchverbot zu kontrollieren. Jedoch werde das Rauchverbot im Zuge von gewerberechtlichen Kontrollen „mitüberprüft“. Eine solche wird etwa durchgeführt, wenn in einem Lokal Sperrzeiten oder Lärmpegel überschritten werden, oder wenn trotz fehlender Genehmigung Konzerte veranstaltet werden. Bei diesen Kontrollen achte man eben auch auf die Einhaltung des Rauchverbotes. Grundsätzlich könne aber jeder einen Verstoß gegen das Rauchverbot bei der Bezirkshauptmannschaft oder beim Magistrat anzeigen: „Dann werden wir dem nachgehen“, so Zarikian.

So wie in Klagenfurt läuft es auch in der zweitgrößten Stadt Kärntens, in Villach ab: „Wir selbst machen keine Kontrollen. Sollte es aber zu einer Anzeige kommen, läuft das über das Strafamt“, sagte Jürgen Pernigg vom Gesundheitsamt.

Auch aus dem Büro der Kärntner Gesundheitsreferentin Beate Prettner (SPÖ) hieß es, Gewerbebehörden und Lebensmittelaufsichtsorgane seien „im Zuge ihrer Tätigkeit“ zuständig: Prettner werde an die Organe appellieren, gerade zu Beginn des Rauchverbotes verstärkt darauf zu achten, ob es eingehalten wird.

In Oberösterreich planen die Bezirkshauptmannschaften und Magistrate vorerst keine Schwerpunktkontrollen zum Rauchverbot, wie ein Rundruf bei den Behörden ergab. Man wartet vielmehr darauf, ob Anzeigen erstattet werden bzw. überwacht das Rauchverbot im Rahmen der sonstigen Veranstaltungs- und Lokalkontrollen gleich mit.

Etwaigen Beschwerden und Anzeigen werde man natürlich rasch nachgehen, hieß es. Insgesamt lautete der Tenor, die Kontrollen würden vermutlich einfacher werden, weil die Regelung weniger kompliziert sei. Dafür rechnet man mit einem erhöhten Anzeigenaufkommen. Einschleifregelungen oder Schonfristen sind nicht angedacht, weil im Gesetz nicht vorgesehen.

In der Steiermark dürfte es keine flächendeckenden Kontrollen des Rauchverbots in der Gastronomie geben - alleine schon wegen der Personalintensität. Allerdings war im Vorfeld nicht ganz klar, wer die Überwachung übernimmt. Das Land ist laut einem Sprecher von Gesundheitsreferent Christopher Drexler (ÖVP) nicht unmittelbar in der Pflicht, da es sich um eine Zuständigkeit des Bundes handle. Für die Überwachung wären grundsätzlich Polizei und die Bezirksebene zuständig. Auf Bezirksebene wären dies wohl Mitarbeiter aus dem Bereich der Gesundheitsagenden. Seitens der Landespolizeidirektion hatte es geheißen, in Graz wäre es die Ordnungswache, diese wiederum teilte am Montag auf Anfrage mit, so verhalte es sich nicht. Laut Strafreferat der Stadt Graz gebe es keine flächendeckenden Kontrollen. Bei der Landesabteilung 6, verantwortlich auch für Jugendschutz, sagte man, grundsätzlich sei man zuständig für Prävention und auch für Jugendliche, die gegen das Rauchverbot verstießen - dies allerdings überall, nicht nur in der Gastronomie.

Im Gesetz sei keine zuständige Behörde für die Kontrolle festgelegt, hieß es im Rathaus Wiener Neustadt. Der Magistrat als Verwaltungsstrafbehörde werde jedem angezeigten Verstoß nachgehen und Verfahren einleiten. Probleme seien freilich „schon bisher marginal“ gewesen. Es werde natürlich kontrolliert, aber „wir rechnen nicht mit einer Flut von Anzeigen und Strafverfahren“, war aus dem Rathaus in St. Pölten zu erfahren. In der niederösterreichischen Landeshauptstadt hätten bereits viele Betriebe auf rauchfrei umgestellt, zudem seien Lokalbetreiber wie auch Gäste „sehr diszipliniert“. Das zeige sich daran, dass in den vergangenen fünf Jahren lediglich drei Verletzungen des Tabakgesetzes bestraft worden seien.

In Vorarlberg wird die Kontrolle des absoluten Rauchverbots in der Gastronomie ab 1. November wie bisher anlassbezogen und auf Anzeigen hin erfolgen. „Das Gesetz sieht keine aktiven Kontrollen vor“, hieß es auf entsprechende APA-Anfrage beim Amt der Vorarlberger Landesregierung. Ähnlich äußerten sich die Bezirkshauptmannschaften in Bregenz und Feldkirch.

Die Gewerbebehörde und die Lebensmittelaufsicht könnten im Rahmen ihrer Tätigkeiten das Rauchverbot überprüfen. „Organe, die aktiv hingehen, sind hingegen nicht vorgesehen“, hieß es aus dem Vorarlberger Landhaus. In der Vergangenheit habe es einige Anzeigen von privater Seite gegeben, in letzter Zeit sei es um das Rauchverbot aber ruhig geworden. Entsprechend gehandhabt - anlassbezogen, ohne aktive Kontrollen - wird das Gesetz in den Lokalen der Landeshauptstadt Bregenz. „Wie man ab 1. November mit dem Rauchverbot auf öffentlichen Plätzen umgeht, stimmen wir gerade mit den anderen Vorarlberger Städten ab“, erklärte Tamara Bechter, Leiterin der Bregenzer Kommunikationsabteilung.

Die Bezirkshauptmannschaften Bregenz und Feldkirch betonten, dass im Falle einer Beschwerde oder einer Anzeige entsprechende Schritte in die Wege geleitet werden. „Ohne Anlass machen wir das aber nicht“, hieß es. Die Polizei sagte, dass sie Kontrollorgane gegebenenfalls auf Wunsch unterstützen werde. Grundsätzlich zuständig sei man jedoch nicht.

Auch Andrew Nußbaumer, Fachgruppenobmann der Gastronomie in der Vorarlberger Wirtschaftskammer, rechnete vorerst nicht mit verschärften Kontrollen. „Die Behörden werden aufgrund von Anzeigen reagieren - private Sheriffs gibt es aber sicher genug“, so Nussbaumer. Er persönlich sei froh, wenn das Rauchverbot jetzt einfach komme. Damit hätten die Diskussionen sowohl mit den Rauchern als auch mit den Nichtrauchern durch eine klare Regelung ein Ende.

Im Burgenland wollen die zuständigen Behörden Verstöße gegen das Rauchverbot entsprechend sanktionieren. Spezielle Kontrollen soll es jedoch offenbar nicht geben, war aus Bezirkshauptmannschaften und aus dem Eisenstädter Rathaus zu erfahren. Man habe niemand, der quasi permanent die Einhaltung des Rauchverbots überwachen könne, hieß es etwa von der Bezirkshauptmannschaft Oberwart. Anzeigen, werde man aber wie bisher nachgehen.

Ähnlich verhält es sich im Bezirk Neusiedl am See: Man habe kein explizites Kontrollorgan, das dauernd unterwegs sei und proaktiv kontrolliere, so Bezirkshauptfrau Birgit Lentsch. Wenn es Anzeigen gebe, werde dem nachgegangen. In diesem Fall könnten Mitarbeiter auch an Ort und Stelle unterwegs sein und Kontrollen durchführen. Eine Missachtung des Rauchverbots soll auch in Eisenstadt nicht folgenlos bleiben: Wenn Verstöße gemeldet werden, werde dies bei der Polizei angezeigt, die dann einschreite, so ein Rathaus-Sprecher.