Arbeitsmarkt

Brautkleid-Schneiderin arbeitete in einer Woche 83 Stunden

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Die Arbeiterkammer erstritt für die Schneiderin, der Überstunden nicht bezahlt wurden, 17.000 Euro. Angesichts dieses besonders drastischen Falles weist die AK auf die Problematik der „Freiwilligkeit“ der 11. und 12. Arbeitsstunde hin.

Wien – Die Arbeiterkammer verweist immer wieder auf Fälle von Arbeitsrechtsverletzungen, etwa in Bezug auf Überstunden. Nun hat die AK für eine Schneiderin in einem Brautmodengeschäft 17.000 Euro an fehlendem Entgelt und Überstundenentgelt eingefordert – und erreicht. Denn die Frau hatte laut AK in zahlreichen Wochen mehr als 60 Stunden gearbeitet, in einer Woche sogar 83 Stunden.

Wie die Leiterin der Abteilung Arbeitsrecht in der AK Wien, Irene Holzbauer, gegenüber der APA erklärte, zeige sich an dem Beispiel auch die Problematik der „Freiwilligkeit“ bei Überstunden. Denn laut Gesetz kann die 11. und 12. Arbeitsstunde pro Tag nur freiwillig geleistet werden. In der Praxis wüssten viele Arbeitnehmer aber nichts von ihrem Ablehnungsrecht, oder sie hätten Angst um ihren Arbeitsplatz, wenn sie sich den Anforderungen der Arbeitgeber widersetzten.

Weniger Lohn als im Arbeitsvertrag vereinbart

Die Arbeitnehmerin war in einem Brautmodengeschäft für Änderungsschneidereien zuständig. Überstunden bekam sie jedoch nicht bezahlt, sondern schon für 40 Stunden weniger Lohn, als ihr laut ihrem eigenen Arbeitsvertrag und dem Kollektivvertrag zugestanden wäre, so die AK.

Eine wöchentliche Arbeitszeit von 83 Stunden sei auf jeden Fall eine Arbeitszeits-Rechtsverletzung, so die AK-Expertin. Die tägliche Arbeitszeithöchstgrenze liegt bei zwölf Stunden, die wöchentliche bei maximal 60 Stunden, wobei hier in einem Durchrechnungszeitraum von 17 Wochen eine wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden nicht überschritten werden darf. Im konkreten Fall der Schneiderin wurden sowohl die täglichen als auch die wöchentlichen Arbeitszeit-Höchstgrenzen verletzt.

Die AK fordert daher ein gesetzliches Verbot von Verfallsfristen für Überstunden sowie saftige Strafen wie zum Beispiel ein Überstunden-Doppel: Wer Mehr- und Überstunden systematisch nicht bezahlt, soll künftig das Doppelte zahlen statt nur das, was er sowieso schuldig ist. (APA)

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