Wien

Gericht untersagte Wohnungsbesitzerin Vermietung via Airbnb

In Tirol werden über Plattformen wie AirBnB Tausende Zimmer, Wohnungen und Häuser an Urlauber vermietet.
© APA/AFP/JOHN MACDOUGALL

Die Unterkunft darf laut der Entscheidung des Gerichts nicht kürzer als halbes Jahr angeboten werden. Zudem gibt es keine Widmung für Beherbergungsleistung.

Wien – Das Bezirksgericht Innere Stadt in Wien hat im Fall einer Vermietung über die Plattform Airbnb geurteilt - und die Entscheidung könnte weitreichende Folgen für vergleichbare Fälle haben. Denn es wurde laut Medienberichten einer Wohnungsbesitzerin in Wien damit untersagt, zwei Unterkünfte über kurze Zeiträume hinweg anzubieten.

Die Frau soll zwei Wohnungen regelmäßig über Airbnb vermietet haben. Die Ortstaxe wurde dabei ordnungsgemäß abgeführt. Ein Nachbar soll sich jedoch darüber beschwert haben, dass ständig fremde Personen im Haus waren. Er teilte dies der Frau auch mit – was laut den Berichten jedoch nicht fruchtete.

Keine Widmung

Schließlich zog er vor Gericht und bekam Recht. Laut dem Urteil ist es nicht erlaubt, die Wohnungen zu „touristischen Zwecken“ für einen kürzeren Zeitraum als ein halbes Jahr zu vermieten. Denn für Beherbergungsleistungen brauche es eine entsprechende Widmung. Diese sei nicht vorgelegen. Das Argument der Vermieterin, wonach nicht nur Touristen, sondern auch Personen, die in Wien gearbeitet haben, die Unterkunft benutzt haben, änderte an der Entscheidung nichts. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Dominic Schmid, der Fachgruppenobmann der Wiener Hotellerie in der Wirtschaftskammer zeigte sich in einer Aussendung am Freitag erfreut. Man habe sich stets dafür stark gemacht, dass für neue Anbieter wie Airbnb die gleichen Regeln gelten müssten wie für Hoteliers: „Das aktuelle Urteil im Fall einer Wiener Airbnb-Vermieterin bestätigt unsere Bemühungen und ist ein weiterer Schritt in Richtung Fairness.“

WK fordert Datenoffenlegung

Mit dem Urteil sei klargestellt, was alles unter touristische Vermietung falle bzw. was der Zustimmungspflicht der Miteigentümer unterworfen ist: „Damit ist ein weiterer Graubereich beseitigt.“

„Wir fordern zusätzlich eine bundesweite Registrierung zur Datenoffenlegung, nur so können alle in die Pflicht genommen werden. Besonders wichtig ist uns vor der Registrierung eine Autorisierung des Anbieters. Fälle in anderen Ländern haben gezeigt, dass hier bei der Registrierung erfundene Daten und Fantasienamen angegeben werden“, erläuterte Schmid.

Airbnb für „faire Regeln“

Airbnb hat am Freitag in einer Stellungnahme bekräftigt, dass man „faire Regeln“ begrüße, solange sie „verhältnismäßig und bürgerfreundlich“ sind. Hierzu arbeite man überall mit den politischen Entscheidungsträgern zusammen, hieß es.

Zuvor war bekannt geworden, dass das Bezirksgericht Innere Stadt in Wien einer Wohnungsbesitzerin kurzzeitige Vermietungen untersagt hat. Es handle sich dabei um ein privatrechtliches Thema, betonte eine Sprecherin auf APA-Anfrage. Die entsprechenden Genehmigung, so sagte sie, seien falls nötig immer einzuholen: „Uns ist es wichtig, dass die Gastgeber sich an die lokalen Regeln halten, auf unserer Website weisen wir unter anderem auch auf (die Nachbarn betreffenden, Anm.) Gemeinschaftsregeln hin.“

Das Unternehmen gab jedoch zu bedenken, dass unterschiedliche Bestimmungen auf Landes- und Stadtebene missverständlich sein könnten. Airbnb arbeite weltweit mit Städten an „zeitgemäßen und verhältnismäßigen Regeln“ zusammen, „und setzt sich für einen verantwortungsvollen Tourismus ein“, wurde beteuert.

Die Plattform erinnerte auch daran, dass man bereits 2016 auf die Stadt Wien zugegangen sei und man angeboten habe, die Ortstaxe automatisiert über die Plattform einzuheben. Dabei kam man mit der Stadt bisher aber auf keinen grünen Zweig. Denn im Rathaus möchte man auch Daten der Nutzer erhalten, was Airbnb ablehnt. (APA)

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