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„McDonald‘s“ verliert Markenrechte am „Big Mac“

(Symbolbild)
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Der „Big Mac“ ist wahrscheinlich der bekannteste Burger von McDonald‘s. Jetzt haben EU-Behörden der Burgerkette die Markenrechte an dem Begriff „Big Mac“ abgesprochen – mit kurioser Begründung.

Innsbruck – „Big Mac“ ist das Aushängeschild von „McDonald‘s“. Doch künftig darf wohl jeder in der EU einen Burger unter diesem Namen verkaufen.

Denn das EU-Amt für geistiges Eigentum hat einer Beschwerde der kleinen irischen Fastfood-Kette „Supermac‘s“ stattgegeben und „McDonald‘s“ die Markenrechte an dem Begriff abgesprochen. Die Begründung: Die US-Kette hatte die Marke nicht ernsthaft genutzt. Auch eingereichte Beweise (Verpackungen, Werbematerial, ausgedruckte Internet-Seiten) des Fast-Food-Riesen hätten nicht gezeigt, dass man die Marke „Big Mac“ kontinuierlich verwendet habe. Insbesondere habe McDonald‘s nicht nachweisen können, dass er Burger mit dem Namen „Big Mac“ verkaufe.

Damit dürfen künftig „Supermac‘s“-Filialen – so wie auch andere Unternehmen in der EU – ihre Burger unter dem Namen „Big Mac“ verkaufen. (TT.com)

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