Deutschland

Qualcomm erwirkte einstweilige Verfügung gegen Apple in Deutschland

Qualcomm produziert Funkchips, die in vielen Telefonen für die Verbindung sorgen, sowie auch die Haupt-Prozessoren diverser Smartphones mit dem Google-Betriebssystem Android.
© Reuters/Mike Blake

Eine im Dezember versandte Presseerklärung sei irreführend, weil sie zur Täuschung geeignete Angaben über die Verfügbarkeit von Waren enthalte, heißt es in einer einstweiligen Verfügung.

München – Das Landgericht München untersagt Apple im Patentstreit mit dem US-Chipkonzern Qualcomm die Behauptung, dass alle iPhone-Modelle für Kunden durch Mobilfunkbetreiber und Händler deutschlandweit verfügbar blieben.

Eine im Dezember versandte Presseerklärung sei irreführend, weil sie zur Täuschung geeignete Angaben über die Verfügbarkeit von Waren enthalte, heißt es in einer einstweiligen Verfügung, die Reuters am Freitag vorlag. Verbraucher hätten auf dieser Grundlage glauben können, dass bestimmte iPhones weiterhin zu kaufen seien, obwohl der Verkauf der Modelle iPhone 7 und iPhone 8 zu diesem Zeitpunkt gerichtlich untersagt worden sei. Apple war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

Dem Urteil vom 20. Dezember zufolge darf Apple wegen des Vorwurf des Verletzung von Qualcomm-Patenten keine iPhone-Modelle 7, 7plus, 8, 8plus und X mehr in Deutschland verkaufen. Aus den Apple Stores sind diese Geräte nach Angaben des Technologiekonzerns bereits verschwunden. Qualcomm zufolge muss Apple die betroffenen Smartphones auch von Händlern zurückrufen. Apple legte Berufung gegen das Urteil ein. (APA/Reuters)

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