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Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Bayer-Magenmittel Iberogast

Bei diesem Rechtsstreit geht es um ein Medikament zur Behandlung der Bluterkrankheit Hämophilie.
© Bayer AG

Erst nach einem Todesfall soll der Pharmakonzern Bayer seinen Widerstand aufgegeben haben, vor möglichen Leberschäden durch Iberogast zu warnen. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft Köln.

Leverkusen – Die Staatsanwaltschaft Köln ermittelt im Umfeld des Leverkusener Pharma-Konzerns Bayer im Zusammenhang mit dessen Magenmittel Iberogast. Das berichtete das Handelsblatt am Wochenende. Das Verfahren soll sich vorerst noch gegen unbekannte Täter richten. Der Verdacht laute auf fahrlässige Tötung und Körperverletzung durch mangelnde Warnung vor der Einnahme von Iberogast, schrieb das Handelsblatt.

Die Staatsanwaltschaft gab dazu vorerst keine Stellungnahme ab. Bayer betonte, von einem Ermittlungsverfahren keine Kenntnis zu haben.

Hintergrund soll die jahrelange Weigerung des Unternehmens sein, Warnhinweise vor möglichen Leberschäden in die Packungsbeilage des rezeptfreien Medikaments und die ärztliche Fachinformation aufzunehmen. Erst als Mitte 2018 der Tod einer Frau an Leberversagen bekannt wurde, der mit der Einnahme von Iberogast in Zusammenhang gebracht wird, setzte Bayer die Forderung des Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) um. Die Behörde hatte bereits 2008 von der Herstellerfirma Steigerwald, die später von Bayer übernommen wurde, die Änderung der Warnhinweise verlangt. Steigerwald hatte jedoch gegen den Bescheid des BfArM Widerspruch eingelegt, Bayer zog sogar vor Gericht.

Den Behörden liegen mittlerweile angeblich 115 Meldungen über unerwünschte Nebenwirkungen vor, die sich auf Beeinträchtigungen der Leber beziehen. Diese sollen von dem in Iberogast enthaltenen Schöllkraut herrühren. Bei den Fällen handelt es sich um Verdachtsmeldungen, ein Ursachenzusammenhang ist nicht bewiesen. (APA)

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