Sozialversicherung

Lohnverrechnung für Unternehmen seit 1. Jänner vereinfacht

Symbolfoto.

Mit der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung an die Sozialversicherung wird die Bürokratie deutlich reduziert. Auch für Dienstnehmer sollen profitieren.

Wien – Die Lohnverrechnung für Unternehmen ist seit 1. Jänner vereinfacht. Mit der „monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung“ (mBGM) wird die Bürokratie für die Meldungen an die Sozialversicherung deutlich reduziert. Profitieren sollen davon aber nicht nur die rund 360.000 Dienstgeber, sondern auch die 3,8 Millionen Dienstnehmer.

Laut Berechnungen des Finanzministeriums werden sich die Betriebe dadurch rund 300 Millionen Euro jährlich ersparen, erläuterten der Vorsitzende im Hauptverband der Sozialversicherungsträger, Alexander Biach, und der für das Projekt zuständige stellvertretende Generaldirektor Volker Schörghofer am Mittwoch in einer Pressekonferenz. Die Sozialversicherung soll sich jährlich 7,6 Mio. Euro ersparen, womit die Investitionskosten schon nach zwei Jahren amortisiert sein sollen.

Aufwändiges System wird ersetzt

Bisher mussten die Betriebe monatlich einen Beitragsnachweis für den Betrieb an die Sozialversicherung übermitteln, wo alle Mitarbeiter einer Gruppe zugeordnet wurden. Mit einem 100-seitigen Handbuch für rund 450 Beitragsgruppen war das für die Betriebe sehr kompliziert. Zusätzlich musste bis Februar für das vergangene Jahr pro Versicherten ein Lohnzettel mit dem jährlichen Beitragsgrundlagennachweis übermittelt werden. Da diese Daten nicht immer übereingestimmt haben, musste rückwirkend kontrolliert und nachverrechnet werden. Das dauert oft bis in den Oktober, weil bei Unklarheiten häufig nachtelefoniert werden musste.

Dieses System wird nun ersetzt durch eine monatlich Beitragsgrundlagenmeldung pro Versicherten im Betrieb. Statt der 450 Beitragsgruppen gibt es nun ein neues Tarifsystem mit nur noch 16 Gruppen auf 18 Seiten. Auch die Anmeldung neuer Mitarbeiter wurde für die Unternehmen vereinfacht. Das System erkennt nun über ein elektronisches Clearingsystem Fehler automatisch, die damit sofort korrigiert werden können. Bisher wurden in rund zehn Prozent der Fälle Fehlermeldungen registriert.

Alle Betriebe haben bereits seit 1. Jänner die neue Software, eine Alternative gibt es nicht mehr. Mit Jahresbeginn wurden 360.000 Beitragskonten der Betriebe umgestellt, rund 100 Softwarehersteller haben ihre Produkte umgestellt. Der wirkliche Härtetest kommt im Februar, wenn die Betriebe die Mitarbeiter-Abrechnungen für den Jänner machen.

300 Millionen jährliche Einsparung

Neben der erwarteten Einsparung von insgesamt 300 Mio. Euro jährlich soll das neue System für die Betriebe eine einfachere, zeitnahe korrekte Abrechnung ermöglichen. Verschiedene Meldungen entfallen damit, Anfragen zur monatlichen Beitragsgrundlage durch die Sozialversicherung entfallen. Allerdings haben die Betriebe neben der Investition in die Software auch vermehrte Schulungen für die Lohnverrechner machen müssen. Während bei früheren Veränderungen dafür zwei bis vier Stunden pro Mitarbeiter aufgewendet wurden, waren es jetzt zwei Tage.

Für die Versicherten stehen die Informationen aktuell zur Verfügung. So können das Arbeitslosengeld, Kranken- und Wochengeld oder die Rezeptgebührenbefreiung zeitnah berechnet werden. Auch Pensionsbescheide können schneller erstellt werden, das Pensionskonto, das derzeit noch auf dem Stand von 2017 ist, wird nun wesentlich aktueller sein. Versichert wird von der Hauptverbands-Spitze, dass sich am Lohnzettel, den der Mitarbeiter bekommt, nichts ändern wird, die Beiträge bleiben unverändert.

Dreijährige Entwicklungs- und Vorbereitungszeit

Das System wurde nach dreijähriger Entwicklungs- und Vorbereitungszeit ein Jahr lang getestet. Die Wirtschaftsprüfungs-und Steuerberatungsgesellschaft BDO wurde vom Hauptverband mit dem Test beauftragt und hat im Dezember für Jänner 2019 bereits 170 Dienstnehmer mit dem neuen System abgerechnet. BDO-Director Thomas Neumann betonte: „Wir können grünes Licht geben, das System funktioniert.“ Es seien auch absichtlich Fehler eingebaut worden, die das System sofort richtig identifiziert habe und die in der Vergangenheit erst am Jahresende aufgefallen wären. Als einziges Problem erkannte Neumann die geringfügig Beschäftigten. Weil für diese Gruppe, die jährlich abgerechnet wird, der Aufwand steige, sollte man sie auch dem monatlichen Meldesystem herausnehmen. (APA)

Verwandte Themen