Feiertage

Karfreitag: Handel ist Regelung wie am 8. Dezember „zu teuer“

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Ob Geschäfte am Karfreitag nach 14.00 Uhr überhaupt offenhalten dürfen, ist noch offen. Viele offene Fragen hinterlässt der Halbtags-Feiertag am Karfreitag auch für Schichtbetriebe.

Wien – Der Handel warnt in der Debatte um den halben Feiertag am Karfreitag vor einen am 8. Dezember angelehnten Regelung. Dies sei wegen der Zuschläge „zu teuer“, sagte Iris Thalbauer, Geschäftsführerin der Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich. Zugesperrte Geschäfte seien aber auch keine Option, weil der Karfreitag für den Lebensmittelhandel der zweitstärkste Umsatztag des Jahres sei.

„Ziel sollte eine gesetzliche Sonderregelung für den Karfreitag sein, die mehrere Kriterien erfüllt: Erstens muss das Offenhalten aller Geschäfte im Handel, Einzelhandel und Großhandel möglich sein. Zweitens soll ein Beschäftigen generell – wie etwa auch am Samstagnachmittag – im Interesse der Kunden möglich sein. Und drittens sollte die Bezahlung der Beschäftigten nach den derzeitigen kollektivvertraglichen Bestimmungen erfolgen“, erklärte Spartenobmann Peter Buchmüller in einer Aussendung. Wegen doppelter Zuschläge und einem Ablehnungsrecht sei der 8. Dezember der teuerste Tag im Jahr.

Handelsverband und Wirtschaftskammer einig

Damit schloss sich die Wirtschaftskammer der vorher geäußerten selben Position des Handelsverbandes an. Der Handelsverband ist eine freiwillige Interessenvertretung und hat rund 150 Mitglieder, darunter Branchengrößen wie Rewe (Billa, Merkur, Penny, Bipa, Adeg), Hofer, Thalia, Deichmann, C&A, Peek & Cloppenburg, Palmers, Hartlauer oder Ikea.

Die für den Handel zuständige Gewerkschaft der Privatangestellten fordert eine Regelung wie am 8. Dezember. „Wenn Wirtschaftsministerin Schramböck heute davon spricht, den Karfreitag für Handelsangestellte ähnlich regeln zu wollen wie den Samstagnachmittag, dann schrillen bei uns die Alarmglocken. Im Gegensatz zur Feiertagsregelung am 8. Dezember würden die Betroffenen um Zuschläge und somit um sehr viel Geld umfallen“, erklärt der Vorsitzende des Wirtschaftsbereichs Handel in der GPA-djp, Franz Georg Brantner, per Aussendung.

Offen Fragen bei Schichtarbeit

Viele offene Fragen hinterlässt der Halbtags-Feiertag am Karfreitag auch für Schichtbetriebe. „Die Frühschicht hat nix, die Tagschicht hat nix, die Mittagsschicht hat was und der Nachtschichtler, der um 22 Uhr kommt, hat was, wenn der Feiertag nicht davor endet“, sagte der Betriebsratschef des Linzer Stahlkonzerns voestalpine, Hans Karl Schaller, auf APA-Anfrage. Der SPÖ-Abgeordnete im oberösterreichischen Landtag wirft der ÖVP-FPÖ-Regierung bei der Karfreitagsregelung „Schlampigkeit“ vor.

Auch die Personalisten würden sich fragen, was das soll, so Schaller. Die voest habe nach dem EuGH-Urteil entschieden, bis zur rechtlichen Klärung alles zu belassen. „Was wir brauchen, ist Rechtssicherheit“. Derzeit gebe es noch nicht einmal einen Gesetzestext, den man beurteilen könne.

In vielen Firmen heute schon ein Sonderfall

Die Wiener Steuerberatungs- und Lohnverrechnungskanzlei Dr. Weinhandl schätzt, dass der halbe Feiertag für die Unternehmen zumindest keinen zusätzlichen Administrationsaufwand bedeutet. Der Karfreitag sei nämlich in vielen Firmen schon heute ein Sonderfall, sagte Walter Weinhandl im APA-Gespräch. „Wir sehen, dass viele Mitarbeiter am Karfreitag Urlaub oder Zeitausgleich nehmen“, so Weinhandl. Der Karfreitag sei in vielen Kollektivverträgen und in den einzelnen Dienstverträgen sehr unterschiedlich geregelt, manche Betriebe stellen ihre Mitarbeiter wie am 24. Dezember ohnehin frei. Daher sei eine allgemeine Einschätzung kaum möglich.

Bei Büroangestellten mit Gleitzeit dürfte der halbe Feiertag aber de facto fast in Leere gehen, weil die Kernzeit an Freitagen selten länger als bis 14.00 Uhr geht. Anders sehe es bei Geschäften mit Ladenöffnungszeiten aus. Hier bleibt aber ohnehin abzuwarten, wie die Regelung aussehen wird. (APA)

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