Gesetzesänderung

Rauchverbot ab 1. November: Holprige Umstellung in Gastro

Der Griff zur Zigarette in Lokalen und Restaurants bleibt – trotz eindeutiger politischer Entscheidung für ein Verbot – umstritten.
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Ab 1. November gilt das Rauchverbot in der Gastronomie. Die Wirtschaftskammer ruft Rebellen dazu auf, das Gesetz einzuhalten.

Von Cornelia Ritzer

Wien –Die Zigarette als Begleitung zum Kaffee oder Bier in einem Lokal ist bald Vergangenheit. Ab 1. November gilt in Österreich das gesetzliche Rauchverbot in der Gastronomie, die Einführung wurde nur gegen die Stimmen der FPÖ beschlossen. Doch trotz der breiten politischen Zustimmung sorgt das Thema weiterhin für Konflikte. Erste Wirte haben bereits das Handtuch geworfen, sagt Stephan Mazal vom Gläubigerschutzverband Creditreform. Andere Wirte kündigen sogar an, ihre Gäste weiter qualmen zu lassen.

Ende September hat ein Grazer Pub geschlossen, die Dienstnehmer wurden gekündigt. „Als Insolvenzursache wird neben dem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld für Gastronomiebetriebe das bevorstehende Rauchverbot genannt“, berichtet Mazal von der Creditreform. Schon ein Versuch im Vorjahr, das Lokal rauchfrei zu führen, habe „erhebliche Umsatzrückgänge“ verursacht. Der Insolvenzreferent ist überzeugt, dass „mit weiteren Gasthauspleiten zu rechnen ist“. Ein Lokalsterben sei in den letzten Jahren immer bei größeren Änderungen passiert, ob bei der Einführung der Registrierkasse oder wegen hoher Personalkosten, erklärt Mazal. Auch die „jahrelange Debatte und das Hin und Her beim Rauchverbot“ hätten die Branche verunsichert. Mazal sieht Probleme vor allem für ländliche Gebiete („Früher gab es im Dorf drei Wirtshäuser, heute vielleicht nur noch im Nachbardorf“) und die Bundeshauptstadt: „In Wien wird es kleinere Lokale treffen, wo sich die Leute auf ein Bier getroffen und geraucht haben.“ Gehobenere Restaurants hätten dagegen meist bereits auf den Nichtraucher-Betrieb umgestellt.

Und es gibt Rebellen, die bereits im Vorfeld des Verbots ankündigen, das in knapp zwei Wochen geltende Gesetz nicht einhalten zu wollen. Ein Wirt aus Traun kündigte auf Facebook an, dass seine Gäste auch nach dem 31. Oktober im Lokal zur Zigarette greifen dürfen. Eventuelle Anzeigen müsse man dann vor Gericht klären, meinte der Trauner Wirt.

„Ein geltendes Gesetz ist einzuhalten, ob es einem passt oder nicht. “ Mario Pulker (Wirte-Obmann in der WKÖ)
© Andreas Polarik

Mario Pulker, Sprecher der Wirte in der Wirtschaftskammer, hat dafür wenig Verständnis. „Ein geltendes Gesetz ist einzuhalten, ob es einem passt oder nicht“, sagt er. Die Kammer rate Mitgliedern, sich an Gesetze zu halten, es drohen Verwaltungsstrafen bis zum Verlust der Gewerbeberechtigung. Und Lokale, die bereits vor dem Rauchverbot zusperren, machen den Branchenvertreter stutzig: „Es stellt sich die Frage, was der wahre Grund hinter der Schließung ist.“

Kämpferisch gegen das Rauchverbot gibt sich auch die Vereinigung der Shisha-Bar-Betreiber, sie will eine Ausnahme vom Nichtrauchergesetz beim Verfassungsgerichtshof erwirken. Zuvor haben bereits die Nachtgastronomen eine Klage deponiert.

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