UNO-Gericht: Niederlande streben Verfahren gegen Syrien an

Die Niederlande streben gegen Syrien ein Verfahren vor dem höchsten UNO-Gericht wegen massiver Menschenrechtsverletzungen an, darunter Folter und der Einsatz von Chemiewaffen. Die Regierung unter Präsident Bashar al-Assad sei am Freitag von den Niederlanden formell als haftbar für grausame Verbrechen erklärt worden, teilte Außenminister Stef Blok dem Parlament in Den Haag mit.

Syrien sei darüber am selben Tag am UNO-Sitz in Genf durch niederländische Diplomaten unterrichtet worden, berichtete die Nachrichtenagentur ANP weiter. Nach internationalem Recht können die Niederlande ein Verfahren gegen Syrien beim Internationalen Gerichtshof (IGH) beantragen, sollte es in der Sache zu keiner Verständigung zwischen Damaskus und Den Haag kommen. Von der syrischen Regierung verlangen die Niederlande, gegen mutmaßliche Täter vorzugehen. Damit wird allerdings nicht gerechnet. Grundlage für dieses juristische Vorgehen ist unter anderem, dass Syrien ebenso wie die Niederlande die UNO-Konvention gegen Folter ratifiziert hat.

Zuvor waren Versuche, den für Kriegsverbrechen durch einzelne Personen zuständigen Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) einzuschalten, am Veto Russlands im UNO-Sicherheitsrat gescheitert. Vor dem IGH als höchster Rechtsinstanz der Vereinten Nationen geht es hingegen um Verfahren zwischen Staaten, und nicht um Anklagen gegen Personen.

Das Vorgehen der Niederlande sei ein „wichtiger weiterer Schritt, um gegen Straflosigkeit anzugehen und den syrischen Opfern der schwersten Verbrechen Gerechtigkeit widerfahren zu lassen“, erklärte Ministerpräsident Mark Rutte laut ANP. Deutschland und Frankreich hätten bekundet, das Vorgehen der Niederlande unterstützen zu wollen, sagte Außenminister Blok. Zugleich räumte er ein, dass sich ein Verfahren beim IGH über viele Jahre erstrecken könne.

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