Termin fixiert

Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen in Tirol am 27. Februar 2022

Bei der Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl sind alle EU-Bürgerinnen und -Bürger wahlberechtigt, die spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und ihren Hauptwohnsitz in der jeweiligen Gemeinde haben. (Symbolfoto)
© Robert Michael