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Fall in Kirchdorf: Im Krankenstand darf auch schon einmal gejagt werden
Urteil des Oberlandesgerichts: Das Unternehmen von Jagdausflügen im Krankenstand nach einer Meniskusoperation ist kein Grund, einen Kirchdorfer Gemeindemitarbeiter zu kündigen.Symbolfoto: iStock/visualspace