TT-Ombudsmann

Aufklärungs-Versäumnis: Böses Erwachen für zu früh „Geboosterte“

Eine Unterschreitung des Mindestabstands von mindestens 120 Tagen zwischen zweiter und dritter Corona-Impfung ist laut dem Nationalen Impfgremium nicht nur „aus medizinischer Sicht nicht sinnvoll“, sie hat auch bürokratische Auswirkungen.
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