Landtagswahl 2022

71.945 ausgestellt: Neuer Wahlkarten-Rekord bei der Landtagswahl in Tirol

Wahlkarten müssen rechtzeitig beantragt werden.
© Land Tirol/Pölzl

Bei der Tiroler Landtagswahl gibt es einen Rekord an Wahlkarten. Im Vorfeld wurden insgesamt 71.945 Wahlkarten ausgestellt. Das sind mehr als doppelt so viele im Vergleich zur Landtagswahl 2018. Damals waren es 32.980 Wahlkarten.

Innsbruck – Tirol wählt einen neuen Landtag, aber nicht alle werden am Sonntag persönlich im Wahllokal ihre Stimme abgeben, sondern via Wahlkarte wählen. Wie das Land am Freitag in einer Aussendung mitteilte, wurden heuer 71.945 Wahlkarten beantragt und ausgegeben – das sind mehr als doppelt so viele wie noch bei der Landtagswahl 2018 (damals waren es 32.980).

Allerdings gab es in Tirol schon einmal höheres Interesse. Bei der Nationalratswahl 2019 wurden sogar 81.829 Wahlkarten ausgestellt. Diesmal sind insgesamt 535.112 Tiroler wahlberechtigt. Die meisten Wahlkarten wurden dabei in den Bezirken Innsbruck-Land und Innsbruck-Stadt ausgegeben, die wenigsten im Bezirk Reutte.

Ausgestellte Wahlkarten je Bezirk (Vergleich 2018):

  • Innsbruck-Stadt: 11.032 (2018: 7067)
  • Imst: 5762 (2018: 2159)
  • Innsbruck-Land: 21.121 (2018: 9.271)
  • Kitzbühel: 6174 (2018: 2525)
  • Kufstein: 8289 (2018: 3425)
  • Landeck: 4094 (2018: 1513)
  • Lienz: 3921 (2018: 1958)
  • Reutte: 3154 (2018: 1443)
  • Schwaz: 8398 (2018: 3619)

Insgesamt 535.112 Tirolerinnen und Tiroler sind für die Tiroler Landtagswahl wahlberechtigt.

Am Wahlsonntag öffnen tirolweit 789 Wahllokale ihre Türen. Informationen zu Öffnungszeiten und Barrierefreiheit aller Wahllokale finden sich unter wahlen.tirol.gv.at.

🔽 WICHTIGE FRAGEN & ANTWORTEN ZU WAHLKARTEN 🔽

Generell gilt: Alle Wahlberechtigten, die es am Wahltag voraussichtlich nicht schaffen werden, ihre Stimme persönlich im Wahllokal abzugeben, können stattdessen auch mittels Wahlkarte wählen. Allerdings muss die Wahlkarte rechtzeitig beantragt werden.

⚠️ FÜR ALLE, DIE NOCH KEINE WAHLKARTE HABEN:

❓ Wo und wie kann ich eine Wahlkarte beantragen?

Für diese Wahl gar nicht mehr: Schriftlich war die Beantragung bis spätestens 20. September möglich, mündlich bis spätestens 23. September (um 14 Uhr).

⚠️ FÜR ALLE, DIE SCHON EINE WAHLKARTE HABEN:

❓ Was gilt beim Ausfüllen der Wahlkarte?

Nach dem Erhalt der Wahlkarte samt Wahlkuvert und dem amtlichen Stimmzettel (Zustellung nach schriftlicher Beantragung per Post, bei mündlicher Beantragung direkt von der Gemeinde) ist diese persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst auszufüllen, in das Wahlkuvert zu legen und dieses wiederum in die Wahlkarte zu geben. Nach dem Verschließen muss die/der WählerIn auf der Rückseite der Wahlkarte im dafür vorgesehenen Bereich unterschreiben.

❓ Wie kann ich eine Wahlkarte abgeben?

Wegen bereits abgelaufener Fristen bleibt noch folgende Option:

  • Man kann die Wahlkarte am Wahlsonntag, 25. September 2022, im Wahllokal, in dessen Wählerverzeichnis die/der WählerIn eingetragen ist, abgeben – entweder von einer beauftragten Person oder, sollte man es doch schaffen, von einem selbst. In anderen Wahllokalen bzw. Gemeinden kann die Wahlkarte nicht abgeben werden.

Abgelaufene Fristen: Die Wahlkarte konnte auch auf anderem Wege abgegeben werden. Entweder persönlich bis Freitag, 23. September 2022, 14 Uhr, während der Amtsstunden in jener Gemeinde, in der die/der WählerIn im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Auch eine beauftragte Person konnte die Wahlkarte in der Gemeinde vorbeibringen. Zudem konnte die Wahlkarte auch per Post an die Gemeinde übermittelt werden: Postalisch musste die Wahlkarte bis Freitag, 23. Februar 2022, in der Gemeinde eintreffen. Hier galt die Dauer des Postwegs zu beachten. Diese Wege der Abgabe sind nun also bereits nicht mehr möglich.

❓ Was ist, wenn ich aus anderen Gründen nicht ins Wahllokal kann?

Für Personen, die aus Alters-, Krankheits- oder ähnlichen Gründen am Wahltag nicht selbst in das Wahllokal gehen können, gibt es in jeder Gemeinde zudem eine Sonderwahlbehörde – die sogenannte Fliegende Wahlkommission: Diese kommt am Wahltag direkt ins Haus des/der Wahlberechtigten. Der Antrag für die Fliegende Wahlkommission konnte bis spätestens Freitag, 23. September 2022, 14 Uhr, schriftlich oder mündlich in der Gemeinde erfolgen, in der die/der WählerIn im Wählerverzeichnis eingetragen ist. (TT.com)

Mehr zum Thema:

undefined

🗳️ Wahl-Dossier

Infos, Hintergründe und Analysen: Das Dossier zur Tiroler Landtagswahl auf TT.com

Verwandte Themen