OECD legt globale Regeln vor: Aus für Steuertricks der Multis
Die OECD spricht von der größten Änderung im Steuerrecht seit fast einem Jahrhundert.
Berlin, Paris – Für internationale Konzerne wird es künftig schwieriger, mit Steuertricks den Fiskus um Milliarden zu prellen. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)legte am Montag in Paris einen 15-Punkte-Plan gegen Steuergestaltungen und Gewinnverlagerungen vor. Damit sollen legale Schlupflöcher, die globale Konzerne wie Apple, Amazon, Google oder Starbucks zur Senkung ihrer Steuerlast legal nutzen, gestopft werden.Undurchsichtige Finanzströme, unfaire Rabatte und Modelle über Briefkastenfirmen sollen der Vergangenheit angehören.
Milliardenverluste durch Steuertricks
Multis erzielen zwar hohe Gewinne. Sie verschieben aber Erlöse und Aktivitäten solange von Hochsteuer- in Tiefsteuerländern hin und her, dass sie kaum oder keine Ertragsteuer zahlen. Dabei nutzen sie auch international nicht abgestimmte Steuerregeln und nationale Begünstigungen. Ziel von OECD und G20 ist es, dass dort, wo die Geschäfte gemacht werden,auch angemessen Steuern anfallen.
Durch Gewinnverschiebungen - das „Base Erosion and Profit Shifting“ (BEPS) - gehen den Staaten jährlich schätzungsweise 100 bis 240 Milliarden US-Dollar verloren. Dies wollen die Top-Wirtschaftsmächte nicht mehr hinnehmen. Die Finanzminister der führenden Industrie- und Schwellenländer (G20) wollen das Paket Ende der Woche am Rande der Jahrestagung des Internationalen Währungsfonds (IWF) in Lima beschließen.
Staaten liefern sich ruinösen Steuerwettbewerb
Die teilnehmenden Länder sollen dem Plan nach vermehrt Informationen austauschen, zum Beispiel über steuerliche Zusagen, die sie Unternehmen gemacht haben. Solche „Tax Rulings“ nimmt derzeit die EU-Kommission unter die Lupe, nachdem bekannt geworden war, dass Luxemburg, Irland und die Niederlande mit Konzernen besonders günstige Steuer-Deals abgeschlossen hatten. Multinationale Unternehmen sollen verpflichtet werden, standardisierte Angaben über zentrale Kennziffern wie Umsatz und Anzahl der Mitarbeiter in den jeweiligen Ländern zu machen, die dann den dortigen Steuerbehörden zur Verfügung gestellt werden.
Mit dem BEPS-Aktionsplan soll zudem vermieden werden, dass sich die Staaten in einen ruinösen Wettbewerb um die immer spärlicher fließenden Steuermilliarden zwingen lassen. Die zentralen Elemente des Plans sollen bis 2017 in Kraft sein. Der OECD zufolge haben sich bisher 62 Staaten hinter den Aktionsplan gestellt, die zusammen 98 Prozent des Welt-BIP repräsentieren. Die Staats- und Regierungschefs der G20 werden das Paket bei ihrem Gipfel Mitte November in Antalya endgültig billigen. Danach müssen einige Maßnahmen noch in nationales Recht umgesetzt werden. (APA, dpa, TT.com)
Aktionsplan gegen legale Steuertricks
- INTERNETWIRTSCHAFT: Eine strikte Trennung der digitalen von der übrigen Wirtschaft ist nicht möglich - auf Sonderregeln für Internet-Firmen und Onlinehändler wird verzichtet. Es soll aber unter anderem der "Betriebsstättenbegriff" angepasst werden.
- INFORMATIONSAUSTAUSCH: Multinationale Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 750 Millionen Euro müssen Finanzbehörden bestimmte Daten mitteilen. Es geht um Einkünfte, Steuerzahlungen, Zahl der Beschäftigten, ausgewiesenes Kapital, einbehaltene Gewinne und Vermögenswerte in Staaten, wo sie geschäftlich tätig sind. Sensible Daten sollen diese "Country-by-Country-Reports", die die Länder untereinander austauschen, aber nicht enthalten.
- PATENTBOXEN: Schädliche Steuerpraktiken, die Briefkastenfirmen befördern, sollen vermieden werden. Hier geht es um Steuerrabatte, mit denen Lizenzeinkünfte begünstigt werden ("Patentboxen"). Dieses Privileg darf künftig nur noch gewährt werden, wenn das Unternehmen dort auch wirklich forscht und entwickelt. Auch sollen steuerliche Vorab-Zusagen von Ländern an Konzerne ("Tax rulings") zur Begünstigung transparent gemacht werden für andere Staaten.
- MISSBRAUCH: Weltweit gibt es etwa 3000 Doppelbesteuerungsabkommen. Damit soll vermieden werden, dass mehrere Staaten dieselben Einkünfte besteuern. Konzerne nutzen aber die unterschiedlichen Bestimmungen in diesen bilateralen Abkommen aus, um letztlich in keinem Land Steuern zu zahlen. Ein solcher Missbrauch soll eingedämmt werden - etwa über Mindeststandards
- VERBESSERTER INFORMATIONSAUSTAUSCH: In dem Plan sind außerdem Vorschläge für die Ausgestaltung einer Anzeigepflicht von "aggressiven" Steuerplanungen enthalten: Unternehmen und ihre Berater sollen dem Fiskus früh ihre modellhaften Steuergestaltungen bekannt machen müssen. Für Konzerne soll außerdem ein "Country-by-Country-Reporting" (CbCR) eingeführt werden: Sie sollen wesentliche Kennziffern wie Umsatz, Steuern und Mitarbeiter nach Ländern erfassen. So soll ein Überblick über die globale Aufteilung von Erträgen und Steuern entstehen - und ein Ansatz für Prüfungen. Für das CbCR ist ein automatischer, länderübergreifender Informationsaustausch der Finanzbehörden geplant, sofern die Staaten dazu eine völkerrechtliche Vereinbarung haben.
- ERHALT DER STEUERBASIS: Der Aktionsplan sieht Maßnahmen vor, die verhindern sollen, das sich Konzerne künstlich arm rechnen. So sind Fälle bekannt, in denen sich einem Konzern keine klare Betriebsstätte mehr zurechnen lässt - eine Besteuerung kann dann gar nicht mehr stattfinden.