Semmering-Basistunnel: Außerordentliche Revision vom VwGH angenommen
Wien/Semmering/Spital/Semmering (APA) - Das Bewilligungsverfahren für den Semmering-Basistunnel: geht laut „Alliance for Nature“ (AFN) in di...
Wien/Semmering/Spital/Semmering (APA) - Das Bewilligungsverfahren für den Semmering-Basistunnel: geht laut „Alliance for Nature“ (AFN) in die nächste Runde. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) habe kürzlich die eingebrachte außerordentliche Revision gegen das Projekt angenommen und das Vorverfahren eingeleitet, teilte die Umweltorganisation am Dienstag in einer Aussendung mit.
Die belangten Behörden (Verkehrsminister, niederösterreichischer und steirischer Landeshauptmann, Bezirkshauptmann Neunkirchen, Bezirkshauptfrau Bruck-Mürzzuschlag) seien vom VwGH aufgefordert, binnen vorgegebener Frist ihre Revisionsbeantwortungen einzubringen. Damit steht laut AFN fest, „dass die von der Umweltorganisation behaupteten Fehler des Verkehrsministers und des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) vom VwGH inhaltlich geprüft werden“.
„Das BVwG weigerte sich, die Argumente der Alliance inhaltlich zu prüfen und stützte sich primär auf die Hochleistungsstrecken-Verordnung der Bundesregierung aus dem Jahr 1989. Damit sei das öffentliche Interesse an dem Tunnelprojekt ausreichend belegt. Das BVwG war der Meinung, damit die bestehende Judikatur des VwGH anzuwenden und schloss die Möglichkeit einer ordentlichen Revision aus“, erläuterte Rechtsanwalt Andreas Manak in der Aussendung. „Der VwGH hat zwar noch nicht endgültig über die Zulässigkeit der Revision entschieden, er wird aber jetzt zumindest – anders als das BVwG – die Argumente der Alliance inhaltlich prüfen. Es besteht somit immer noch die Möglichkeit, dass das Projekt – trotz des von den ÖBB groß gefeierten Baubeginns – gestoppt wird. Die Steuerzahler und nicht zuletzt der Finanzminister, der bereits erkennbar auf Distanz zu den Milliardenprojekten der ÖBB gegangen ist, würden es dem VwGH danken, dies umso mehr, als sich die von der damaligen Ministerin (Doris) Bures oft beschworene EU-Förderung für das Projekt inzwischen in Luft aufgelöst hat.“
AFN bemängelte in ihrer Revisionsschrift u.a., dass eine Reihe von Beschwerdepunkten vom BVwG gar nicht behandelt und Gutachten unabhängiger Experten sowie Stellungnahmen von AFN-Sachverständigen vom BVwG nicht berücksichtigt worden seien, das öffentliche Interesse an dem Projekt (entgegen der Ansicht des BVwG) nicht gegeben sei, im Zuge des NÖ Naturschutzrechtlichen Verfahrens keine ordnungsgemäße Naturverträglichkeitsprüfung (NVP) durchgeführt wurde und das Weltkulturerbe Semmeringbahn (entgegen der Ansicht des BVwG) sehr wohl noch die umgebende Landschaft umfasse.
~ WEB http://www.oebb.at/ ~ APA065 2015-10-06/08:56