Prozess in Graz 2 - Bedingte Einweisung und Therapie-Weisung

Graz (APA) - Die Geschworenen entschieden Dienstagnachmittag einstimmig, dass jene 48-Jährige, die ihrer Ex-Schwiegermutter mit einem Messer...

Graz (APA) - Die Geschworenen entschieden Dienstagnachmittag einstimmig, dass jene 48-Jährige, die ihrer Ex-Schwiegermutter mit einem Messer in den Rücken gestochen hat, nicht zurechnungsfähig ist. Es wurde eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verfügt, die allerdings auf zehn Jahre bedingt verhängt wurde. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Bei ihrer Entscheidung hielten sich die Geschworenen an die Vorgaben des Gerichtspsychiaters, der der Angeklagten eine „akute psychotische Störung“ bescheinigte. Da in solchen Fällen keine Verurteilung und Bestrafung möglich ist, wurde eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verfügt.

Diese wurde allerdings vorerst auf zehn Jahre bedingt verhängt, die Frau wird in einer betreuten Wohngemeinschaft untergebracht. Außerdem erging die Weisung, dass sie weiterhin medikamentös behandelt werden und ihre Psychotherapie fortsetzen muss. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.