Lebensversicherungspaket der FMA rechtskräftig, Garantiezins sinkt
Wien (APA) - Der Garantiezinssatz für neue Verträge in der Lebensversicherung und Zukunftsvorsorge, den die Versicherungen ihren Kunden höch...
Wien (APA) - Der Garantiezinssatz für neue Verträge in der Lebensversicherung und Zukunftsvorsorge, den die Versicherungen ihren Kunden höchstens versprechen dürfen, sinkt nächstes Jahr weiter. Das Verordnungspaket der FMA zur nachhaltigen Absicherung der Lebensversicherung im Niedrigzinsumfeld, in dem unter anderem diese Senkung geregelt ist, hat nun Rechtskraft erlangt, teilte die Aufsicht am Mittwoch mit.
Der höchstzulässige Garantiezins wird per 1. Jänner 2016 von 1,5 auf 1,0 Prozent gesenkt. Zudem würden Regeln definiert, wie dieser differenziert anzuwenden sei. Die Obergrenze solle ausdrücklich nicht mehr als pauschale Ermächtigung verstanden werden, sie voll auszuschöpfen, hatte FMA-Vorstand Helmut Ettl im September erklärt. Es sollte sich vielmehr jeder einzelne Lebensversicherer individuell nach dem Grundsatz der Vorsicht für sein Haus festlegen.
Zur Absicherung der garantierten Zinsen bestehender Verträge muss die Zinszusatzrückstellung angehoben und rascher aufgebaut werden. Bleibe das Zinsniveau nachhaltig gleich niedrig wie derzeit, so bedeutet dies eine Anhebung bis 2021 auf fast 1,5 Mrd. Euro, so die Finanzmarktaufsicht (FMA) in ihrer heutigen Pressemitteilung. Für das Geschäftsjahr 2015 müssten daher statt mindestens 70 Mio. Euro nun mehr als 180 Mio. Euro zusätzlich dotiert werden.
In den Beständen mancher Versicherungsunternehmen gebe es etwa noch laufende Lebensversicherungsverträge mit einem Garantiezins von 4 Prozent. Der durchschnittliche Garantiezins im Gesamtbestand liegt nach früheren Angaben bei 2,7 Prozent - bei einer Bandbreite von 1,95 bis 3,3 Prozent bei den einzelnen Versicherern.
Die Rücklagen sollen zur Hälfte die Unternehmen selbst aufbauen - aus den ansonsten ihren Aktionären zustehenden Gewinnen, hatte es im September geheißen. Die andere Hälfte müssten die Kunden tragen, für die dann bis zur vollen Dotierung ihre Gewinnbeteiligung, die zum Garantiezins noch dazukommt, knapper ausfällt.
Erhöht werden soll auch die Transparenz. Die FMA erlässt außerdem eine Informationspflichten-Verordnung zur Präzisierung jener Informationen, die insbesondere bereits vor sowie bei Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages klar und transparent dargestellt werden müssen, wie es in der heutigen Pressemitteilung weiter heißt. Transparent darzustellen sind etwa die Konsequenzen einer vorzeitigen Kündigung oder einer Prämienfreistellung. Ein weiterer Schwerpunkt sei die Offenlegung der Kosten, damit der Kunde auf einen Blick sehe, welcher Anteil seiner eingezahlten Prämie tatsächlich für die Veranlagung zur Verfügung stehe.