Kärntner Vater vor Gericht - Angeklagter beschuldigt Kindsmutter

Klagenfurt (APA) - Im Prozess am Landesgericht Klagenfurt gegen einen 23-jährigen Kärntner, der seine zwei Monate alte Tochter im März diese...

Klagenfurt (APA) - Im Prozess am Landesgericht Klagenfurt gegen einen 23-jährigen Kärntner, der seine zwei Monate alte Tochter im März dieses Jahres zu Tode misshandelt haben soll, hat der Angeklagte am Donnerstag bei seiner Einvernahme die Mutter des Kindes belastet. Nicht er habe das Kind geschüttelt, sondern seine Lebensgefährtin, erklärte er bei in seiner Einvernahme.

Der Vorsitzende des Schöffensenats, Richter Norbert Jenny, hielt dem Angeklagten die verschiedenen Varianten seiner Aussagen, die er vor der Polizei gemacht hatte, vor. Dabei hatte er unter anderem angegeben, das Kind sei ihm beim Wickeln hinuntergefallen. Dann wieder erzählte er, er habe das Mädchen nur geschüttelt, weil dieses erbrochen habe und er Angst gehabt habe, dass der Säugling ersticken könnte. In einer späteren Version belastete er jedoch die Kindsmutter: Sie habe die Tür blockiert und das Kind geschüttelt, und er habe 30 bis 45 Minuten lang versucht, ins Zimmer zu kommen.

Warum er zuerst sich selbst belastet habe, fragte der Richter. Seine Lebensgefährtin habe erklärt, sie bringe sich um, wenn sie ins Gefängnis müsse, antwortete der Mann. Ob er gegen seine Freundin gewalttätig geworden sei, wie diese ausgesagt hatte, wollte Jenny wissen. Nein, man habe ganz normal gestritten, sagte der Angeklagte.

Dann waren die Zeugen am Wort. Sie erklärten, dass sich in erster Linie der Angeklagte um das Kind gekümmert habe und die Kindsmutter kein großes Interesse an dem Mädchen gehabt haben soll. Die Mutter der Kindsmutter bestätigte diese Aussagen nicht. Die Schwester der Kindsmutter erklärte, der Angeklagte sei die stärkere Bezugsperson des Kindes gewesen. Sie erzählte auch, dass er nach dem Tod des Kindes beim Verlassen des Krankenhauses zu seiner Schwester gesagt habe: „Du wirst schon sehen, wir kommen noch beide in den Häfen.“

Der Großvater des Angeklagten bestätigte unter anderem die verschiedenen Versionen, erzählte aber auch, gehört zu haben, wie sein Enkel am Abend des Todes des Kindes zu seiner Gefährtin gesagt haben soll: „Ich hab dem Kind nichts getan, du warst es.“

Die Mutter des Angeklagten erzählte, die Freundin ihres Sohnes habe keine Liebe zu dem Baby gezeigt und sie habe das Kind immer auf und ab geschüttelt. Damit es schneller aufstoßen könne, habe sie argumentiert. Außerdem sei sie einmal Zeugin gewesen, wie die Frau ihrem Sohn eine Ohrfeige versetzt hatte. Darüber hinaus habe sie ihr erzählt, dass sie in einer Familie mit häuslicher Gewalt aufgewachsen sei.

Auch eine Tante des Angeklagten erklärte, dass die Kindsmutter kein Interesse an dem Baby gehabt, hingegen der Angeklagte sich liebevoll um den Säugling gekümmert habe. Die Verhandlung sollte am Nachmittag fortgesetzt werden.