Ärzte dürfen Wachkoma-Patienten Lambert weiter am Leben erhalten
Reims (APA/AFP) - Der französische Wachkomapatient Vincent Lambert, dessen Schicksal in Frankreich zu heftigen Debatten über Sterbehilfe gef...
Reims (APA/AFP) - Der französische Wachkomapatient Vincent Lambert, dessen Schicksal in Frankreich zu heftigen Debatten über Sterbehilfe geführt hat, kann von den behandelnden Ärzten weiter am Leben erhalten werden. Das Verwaltungsgericht der ostfranzösischen Stadt Chalons-en-Champagne lehnte es am Freitag ab, die Ärzte der Uni-Klinik Reims zur Einstellung der künstlichen Ernährung des 39-Jährigen zu zwingen.
Die Ärzte seien nicht an eine frühere Entscheidung von Medizinern gebunden, urteilten die Richter - auch wenn diese höchstrichterlich abgesegnet worden sei.
Der Fall Vincent Lambert hat schon eine Reihe französischer Gerichte beschäftigt. Der Krankenpfleger hatte 2008 bei einen Motorradunfall schwere Kopfverletzungen erlitten. Er liegt seither querschnittsgelähmt in einer Art Wachkoma, die Ärzte bezeichnen seinen Zustand als vegetativ. Lamberts Frau und die meisten seiner Geschwister wollen, dass die Ärzte ihn angesichts seiner Lage sterben lassen. Seine Eltern, strenggläubige Katholiken, und zwei ihrer Kinder fordern dagegen eine Fortsetzung der künstlichen Ernährung.
In dem Rechtsstreit billigte Frankreichs oberstes Verwaltungsgericht im vergangenen Jahr eine Einstellung der künstlichen Ernährung, die Lamberts damals behandelnder Arzt am Universitätsklinikum Reims beschlossen hatte. Der von Lamberts Eltern angerufene Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg segnet diese Entscheidung im vergangenen Juni ab.
Lamberts neue Ärztin Daniela Simon leitete daraufhin eine neue „kollegiale Prozedur zur Einstellung der Pflege“ des Wachkomapatienten ein - setzte diese aber zur allgemeinen Überraschung eine Woche später aus. Hintergrund waren unter anderem Drohungen, Lambert zu entführen. Ein Neffe Lamberts rief deswegen das Verwaltungsgericht von Chalons-en-Champagne an, um die Ärzte zu zwingen, die künstliche Ernährung zu stoppen.
Das Gericht lehnte dies aber am Freitag ab. Die Ärzte hätten wegen ihrer „beruflichen und moralischen Unabhängigkeit“ das Recht, einen bereits eingeleiteten Prozess des Sterbenlassens wieder auszusetzen, hieß es zur Begründung. Lamberts Schicksal bleibt damit weiter offen. Der Fall sorgt in Frankreich auch deshalb für so viel Aufsehen, weil derzeit ein neues Gesetz über Patientenrechte am Lebensende verabschiedet wird.