Deutsches Tarifeinheitsgesetz bleibt vorerst in Kraft

Berlin (APA/AFP) - Das neue Tarifeinheitsgesetz bleibt vorerst in Kraft. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wies in einem am Freitag ...

Berlin (APA/AFP) - Das neue Tarifeinheitsgesetz bleibt vorerst in Kraft. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wies in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss Eilanträge ab, das Gesetz vorerst auszusetzen. Den klagenden Spartengewerkschaften drohten keine dauerhaften Nachteile, wenn sie auf das Urteil in der Hauptsache warten müssen.

Konkret wies das Gericht Anträge der Ärztegewerkschaft Marburger Bund des Deutschen Journalistenverbandes und der Vereinigung Cockpit ab. In Österreich entspricht der Kollektivvertrag in etwa den deutschen Tarifverträgen

Das Tarifeinheitsgesetz war am 10. Juli in Kraft getreten. Es enthält Regelungen für den Fall, dass konkurrierende Gewerkschaften innerhalb eines Betriebes einen Tarifvertrag für dieselbe Berufsgruppe durchsetzen wollen: Können sie sich nicht einigen, kommt der Tarifvertrag der Gewerkschaft mit den im Betrieb meisten Mitgliedern zum Zuge.

Die Spartengewerkschaften sehen dadurch das Streikrecht und das Grundrecht der gewerkschaftlichen Koalitionsfreiheit verletzt. Auch die Lokführergewerkschaft GDL, die Deutsche Feuerwehr-Gewerkschaft und die Neue Assekuranz Gewerkschaft für Versicherungsangestellte hatten Verfassungsbeschwerde eingereicht, sich den Eilanträgen zur Aussetzung aber nicht angeschlossen. Im Hauptverfahren will das Bundesverfassungsgericht bis Ende kommenden Jahres über insgesamt sechs Beschwerden entscheiden. Das Ergebnis sei dabei völlig offen, betonten die Karlsruher Richter.

Das Gesetz bis zu dieser Hauptentscheidung auszusetzen, lehnten die Richter mit der Begründung ab, dies sei nur bei schwerwiegenden Nachteilen für die Antragsteller oder aus wichtigen Gemeinwohlgründen möglich. Hier seien schwerwiegende und dauerhafte Nachteile für die Spartengewerkschaften nicht erkennbar. Ihre Möglichkeit zur gewerkschaftlichen Betätigung und auch das Streikrecht blieben unberührt. Nachteile bei der Verhandlungsmacht seien für einen begrenzten Zeitraum hinzunehmen.

Die Ärztegewerkschaft Marburger Bund erklärte am Freitag, sie sei weiterhin zuversichtlich, dass seine Verfassungsbeschwerde Erfolg haben werde. Schließlich habe das Bundesverfassungsgericht deutlich gemacht, dass in der aktuellen Eilentscheidung „die Erfolgsaussichten der Hauptsache außer Betracht bleiben“. Zudem wolle das Gericht schon bis Ende 2016 über die Verfassungsbeschwerde gegen das Tarifeinheitsgesetz entscheiden. Damit werde der von den Arbeitgeberverbänden bevorzugte Weg über Arbeitsgerichte hinfällig, erklärte der erste Vorsitzende des Marburger Bundes, Rudolf Henke. „Es wird eine Grundsatzentscheidung über das Tarifeinheitsgesetz geben.“

Ähnlich äußerte sich der Deutsche Journalistenverband (DJV). Das Gesetz greife unzulässig in die gewerkschaftlichen Grundrechte ein, erklärte der DJV-Bundesvorsitzende Michael Konken. Die Arbeit seines Verbandes werde nun zwar vorübergehend erschwert, sei aber „nicht akut in Gefahr“. Die Vereinigung Cockpit zeigte sich enttäuscht. Das Bundesverfassungsgericht habe „der akuten Bedrohung für uns als Berufsgewerkschaft“ nicht ausreichend Gewicht gegeben, erklärte Präsident Ilja Schulz.

Der Tarifrechtsexperte Stefan Greiner von der Universität Bonn bewertete im Südwestrundfunk das Tarifeinheitsgesetz als „eindeutig verfassungswidrig“. Es schaffe eine Art Zwei-Klassen-System von Gewerkschaften: „Die Großen können weiterhin gültige Tarifverträge durchsetzen, die Kleinen haben erhebliche Schwierigkeiten.“

(NEU: Reaktionen von Cockpit, Journalistenverband und Einschätzung Tarifrechtsexperte)