Schnitzler-Archiv bleibt in Cambridge, „symbolischer Betrag“ an Erben
Cambridge/Wien (APA) - Die Erben nach Arthur Schnitzler haben sich mit der Bibliothek der britischen Cambridge University über den Verbleib ...
Cambridge/Wien (APA) - Die Erben nach Arthur Schnitzler haben sich mit der Bibliothek der britischen Cambridge University über den Verbleib des dort befindlichen Nachlasses des österreichischen Schriftstellers geeinigt. Wie Schnitzlers Enkel Michael Schnitzler am Samstag in einem Schreiben an die APA mitteilte, habe man „einen symbolischen Betrag als Wiedergutmachung angenommen“. Das Archiv verbleibt in Cambridge.
Die Bibliothek von Cambridge, in die das Archiv 1938 nach Machtübernahme der Nationalsozialisten in Wien auf Betreiben von Schnitzlers Witwe Olga kam, habe die Erben - Michael Schnitzler und seinen Bruder Peter - mit 77-jähriger Verspätung als rechtmäßige Eigentümer des Nachlasses anerkannt. „Ich konnte mich bei einem Besuch in Cambridge davon überzeugen, dass die Manuskripte, Briefe und Typoskripte sehr gut aufgehoben sind und jedem interessierten Forscher zugänglich bleiben“, so Michael Schnitzler.
Eine Rückgabe des Archivs an die Erben bezeichnete Schnitzler als kontraproduktiv, da derzeit die Erarbeitung einer digitalen historisch-kritischen Edition der literarischen Werke Arthur Schnitzlers aus dem Zeitraum von 1905 bis 1931 im Rahmen einer binationalen deutsch-britischen Kooperation voll im Gange sei und noch viele Jahre andauern werde. Die Digitalisierungen finden zum größten Teil in der Cambridge University Library statt.
Olga Schnitzler, die seit 1921 von ihrem Mann Arthur Schnitzler, der 1931 verstarb, geschieden war, hatte das Archiv aus Angst vor der Vernichtung durch die Nazis nach Cambridge bringen lassen, obwohl sie nicht die rechtmäßige Erbin war. Ihr Sohn Heinrich hatte bereits 1938 versucht, den Nachlass in die USA verbringen zu lassen, wohin er geflohen war. Das hatte im die Cambridge University damals verwehrt. Die nunmehrige Wiedergutmachung wurde seitens der Universität „für das Unrecht angeboten, das durch die verweigerte Rückgabe des Nachlasses an Heinrich Schnitzler im Jahre 1938 geschah“, wie es heißt. Die Einigung kam ohne gerichtliche Auseinandersetzung zustande.