Wien-Wahl - 160.000 Wahlkarten-Stimmen könnten entscheidend sein
Wien (APA) - Heute um ca. 20.00 Uhr soll zwar ein Gesamtergebnis der Wien-Wahl verkündet werden. Aber darin fehlen mehr als 160.000 Stimmen,...
Wien (APA) - Heute um ca. 20.00 Uhr soll zwar ein Gesamtergebnis der Wien-Wahl verkündet werden. Aber darin fehlen mehr als 160.000 Stimmen, die per Briefwahl oder mit Wahlkarten in fremden Wahlkreisen abgegeben wurden. Sie werden erst am Montag ausgezählt. Geht es heute knapp aus, müsste man bis Montagnacht warten, um den Ausgang der Wahl zu erfahren. Die Hochrechner geben aber Briefwahl-Prognosen ab.
Insgesamt wurden rund 204.000 Wahlkarten ausgestellt (bei rund 1,14 Wahlberechtigten). Die ARGE Wahlen schätzt, dass ganze 160.000 davon erst am Montag zur Auszählung gelangen. Denn nur der Teil, der zur Stimmabgabe im eigenen Wahlkreis verwendet wird, zählt gleich am Sonntag. Zum Vergleich: Wann genau das vollständige Gesamtergebnis vorliegen wird, kann die Wahlbehörde nicht sagen. „In der Nacht auf Dienstag“, war die Auskunft im Rathaus.
Denn heuer ist alles anders: Es wurden wesentlich mehr Wahlkarten beantragt als je zuvor. Und bei der Wahl 2010 wurden sie - da es noch die achttägige Nachfrist gab - in zwei Tranchen ausgezählt, heuer müssen alle auf einmal ausgewertet werden. Auch ein Vergleich mit der Nationalratswahl 2013 bringt nicht viel: Da ist nur eine Wahl auszuzählen, in Wien aber die Gemeinderats- und die Bezirksvertretungswahlen jeweils samt Vorzugsstimmen.
Nicht alle Bundesländer zählen die Briefwahl erst am Montag aus. In Oberösterreich vor zwei Wochen war sie bereits im am Sonntag verkündeten Gesamtergebnis enthalten. Darauf musste man allerdings auch viel länger warten: Sechs Stunden nach Wahlschluss, um 22.00 Uhr, lag das Gesamtergebnis erst vor. In Wien wird das vorläufige Gesamtergebnis der Gemeinderatswahl um ca. 20.00 Uhr erwartet, jenes der Bezirksvertretungswahlen allerdings erst rund um Mitternacht.
„Amtlich“ werden die Endergebnisse erst am 20. Oktober, mit der Sitzung der Wahlbehörde. Damit beginnen die Fristen für die Anfechtung der Wahlen: Binnen drei Tagen kann Einspruch gegen die ziffernmäßige Ermittlung und Zurechnung von Stimmzetteln erhoben werden. Beim Verfassungsgerichtshof angefochten werden kann die Wahl binnen vier Wochen nach Vorliegen des amtlichen Endergebnisses - bzw. eines Bescheides über einen Einspruch.