Zillertal

Verwaltungsgericht gibt Bergbahn in Gerlos Recht

Franz Hörl.
© Dähling Angela

Der Bau der Gerloser Dorfbahn geht weiter. Das Bundesverwaltungsgericht wies Einsprüche dagegen zurück.

Von Mario Zenhäusern

und Angela Dähling

Gerlos –Das Bundesverwaltungsgericht in Wien zog Anfang dieser Woche einen Schlussstrich unter den Streit rund um die Dorfbahn in Gerlos. Die Beschwerde des Unternehmers Friedrich Stöckl gegen die seilbahnrechtliche Baugenehmigung für die Anlage wurde mangels Legitimation zurückgewiesen.

Franz Hörl, Geschäftsführer des Skiliftszentrums Gerlos, ist „mit dem Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes sehr zufrieden. Obwohl wir uns unserer Sache sicher waren, blieb durch die Flut an Beschwerden und Einsprüchen von Stöckl ein gehöriges Maß an faktischer Unsicherheit, was die termingerechte Fertigstellung der Dorfbahn im Dezember 2016 betraf.“ Der Zillertaler Unternehmer hatte immer wieder offen kritisiert, dass die Bergbahn „über alles drüberfahre“, Einsprüche ignoriere und Wege ohne Genehmigung für Bauarbeiten benütze. „Die Einsprüche waren offenbar darauf ausgerichtet, unsere Projekte zu verzögern und damit massiv Druck auszuüben“, mutmaßt der Bergbahn-Chef.

Nachhaltige Auswirkungen dürfte der Rechtsstreit wohl keine nach sich ziehen, glaubt Hörl: „Wir behandeln alle Grundeigentümer gleich und fair und haben immer die Auffassung vertreten, dass kein Grundstückseigentümer bevorzugt behandelt werden darf. Da hätten wir eher ein Jahr Verzögerung in Kauf genommen.“ Für das Skilift-Zentrum Gerlos gelte der Grundsatz, mit allen Partnern und Verpächtern fair, gleich und offen umzugehen: „Sonderbehandlungen würden das Dorfklima unnötig vergiften. Wir werden unseren geradlinigen Weg fortsetzen und auf Druck auch weiter nicht reagieren.“ Die zwischenzeitlich eingestellten Arbeiten an der Dorfbahn wurden wieder aufgenommen. Die Anlage soll im Herbst 2016 in Betrieb gehen. Die Bergbahn investiert rund 25 Millionen Euro in das Projekt. „Das sichert regionale Arbeitsplätze und die Zukunft der Tourismusregion Gerlos“, ist Hörl überzeugt.

Friedrich Stöckl erklärt auf Anfrage der Tiroler Tageszeitung, er habe Einsprüche betreffend der Baustellenzufahrt über einen forstwirtschaftlichen Bringungsweg gemacht, nicht aber gegen die Bahn selbst. „Die Einsprüche gegen die Bahn wurden alle abgewürgt, sogar die der Erzdiözese Salzburg“, behauptet Stöckl und betont, er habe nichts gegen die neue Bergbahn.

Fakt sei aber, dass die halbe Dorfbahn ohne rechtsgültigen Baubescheid gebaut worden sei. Wenn jetzt weitergebaut wird, solle die Bergbahn auch so gebaut werden, wie es der Behörde gegenüber als Entscheidungsgrundlage dargestellt wurde. „Also mit Helis und Seilbahnen und nicht über einen forstwirtschaftlichen Bringungsweg, der dafür nicht geeignet ist und für den die Genehmigung fehlt“, behauptet Stöckl und erklärt: „Zwar darf jetzt weitergebaut werden, aber ich kann innerhalb von sechs Wochen gegen das Urteil berufen.“

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