Wirtschaftspolitik

EU-Einlagensicherung: Sparkassen und Volksbanken ausgenommen

Eine gemeinsame EU-Einlagensicherung liefe darauf hinaus, dass Sparer eines Landes auch für die Guthaben von Einlegern in anderen Ländern haften müssten.
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Die EU-Kommission plant eine gemeinsame Einlagensicherung. Sparkassen und Volksbanken werden laut EU-Kommissionspräsident Junker ausgenommen.

Wien – Es soll eine Schutzmauer gegen die nächste Finanzkrise werden: Wenn eine Bank pleitegeht, soll eine europäische Einlagensicherung helfen die Folgen zu dämpfen. Sie würde den Sparern garantieren, dass ihr Geld bei ihrer Bank sicher ist, so der Plan der Europäischen Kommission. Doch dagegen gibt es erhelbliche Widerstände. EU- Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker, der Präsident der EU-Kommission, kommt nun den Sparkassen und den genossenschaftlichen Volks- und Raiffeisenbanken entgegen. Sie sollen von der geplanten einheitlichen Einlagensicherung im Euro-Raum ausgeklammert werden, bestätigte Junckers Sprecherin der Frankfurter Allgemeine Zeitung.

„Die Genossenschaftsbanken und Sparkassen werden von der Einlagensicherung nicht berührt werden“, zitierte die Zeitung Juncker. Er habe dies damit begründet, dass diese Institute zum Modell der Sozialen Marktwirtschaft passten. Die Finanzkrise sei dagegen von „Menschen ausgelöst worden, die die Kardinaltugenden der Sozialen Marktwirtschaft nicht beachtet haben“. In Österreich sind Raiffeisen und Volksbanken Genossenschaftsbanken. Die heimischen Sparkassen werden von der Erste Bank angeführt.

EU-Kommissionspäsident Jean-Claude Juncker.
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Es sei „sehr erfreulich, wenn man das vom Kommissionspräsidenten hört. Keine Frage“, meinte am Montag der Geschäftsführer des Fachverbandes der Raiffeisenbanken, Johannes Rehulka. Österreichs Banken, vor allem Raiffeisen, hätten sich ganz klar positioniert, „wir wollen keine Vergemeinschaftung der Schulden haben“.

Der Chef der österreichischen Erste Group, Andreas Treichl, hatte bei einer Aufsichtskonferenz im September bereits grundsätzliche Zweifel deponiert, dass es überhaupt zu einer gemeinsamen europäischen Einlagensicherung kommt.

Die EU-Kommission plant eine gemeinsame Einlagensicherung, die allerdings die nationalen Mechanismen nur ergänzen und nicht ersetzen soll. Laut der EU-Verordnung sind Guthaben der Sparer bis zu 100.000 Euro pro Bank geschützt, wenn ein Geldhaus in Schieflage geraten sollte. Nach Ansicht der EU-Kommission reicht diese Regel aber nicht aus, da die Banken und die Regierungen in der Euro-Zone zu eng miteinander verknüpft sind.

Eine gemeinsame Einlagensicherung liefe wie berichtet darauf hinaus, dass Sparer eines Landes auch für die Guthaben von Einlegern in anderen Ländern haften müssten, wenn deren Banken in Schieflage geraten. (APA, TT.com)