Gerichtssplitter

Waffenarsenal brachte Sammler vor Strafrichter

Vom Schlagstock bis zur Maschinenpistole. Ein 53-jähriger Innsbrucker hätte mit seinem Waffenarsenal eine kleine Armee ausstatten können. In...

Vom Schlagstock bis zur Maschinenpistole. Ein 53-jähriger Innsbrucker hätte mit seinem Waffenarsenal eine kleine Armee ausstatten können. Inzwischen will der Pensionist nur Sammler sein: „Wissen Sie, Herr Rat! Manche Leute sammeln eben Uhren – ich halt Waffen!“, beteuerte der gestern am Landesgericht wegen Vergehen nach dem Waffen- und Kriegsmaterialiengesetz Angeklagte ein friedfertiges Wesen. Über 20 Jahre will er Revolver, Selbstladepistolen, Maschinenpistolen, Sturmgewehre und panzerbrechende Patronen zusammengetragen haben. Eine Glock-Pistole habe er selbst aus Einzelteilen zusammengebaut: „Wissen Sie, ich bin ein Bastler.“ Zudem sei es in Tschechien, wo der Innsbrucker gerne Waffeneinkäufe tätigte, üblich, dass Kunden Schlagstöcke und Schlagringe ins Sackerl gelegt werden. Ein Gutachten muss nun genauer klären, welche der Waffen legal besessen werden dürfen und welche doch eindeutig unter das Kriegsmaterialiengesetz fallen. Hierbei geht es nicht nur um eine allfällige Strafe, sondern auch darum, welche der beschlagnahmten Waffen dem einstigen Waffenkartenbesitzer wieder ausgehändigt werden dürfen.

Das rechtsextreme Thiazi-Forum gab bis zu seiner Auflösung im Jahr 2012 Neonazis Gelegenheit, sich in diversen Unterforen gegenseitig auszutauschen, zu hetzen und sich nationalsozialistisch wiederzubetätigen. Während die Betreiber in Deutschland schon abgeurteilt sind, stehen rund 50 österreichischen Forenmitgliedern Prozesse nach dem NS-Wiederbetätigungsgesetz bevor. Gestern machte ein Osttiroler vor dem Schwurgericht den Anfang. Auch er hatte erst zum Thiazi-Eintritt eine Spende eingezahlt und dann 15-mal unter dem User-Namen „Simplizissimus“ offen gegen Rassen gehetzt, Volksgruppen beschimpft und die Wiedereinführung des NS-Regimes herbeigesehnt. Über den bislang völlig unbescholtenen Angestellten ergingen zwei Jahre Haft, aufgeteilt in 18 Monate bedingte Haft und 4680 Euro Geldstrafe. (fell)