Berufungsurteil gegen Pistorius wird am Donnerstag verkündet
Stuft das Berufungsgericht den Fall als Mord ein, muss Oscar Pistorius binnen 48 Stunden zurück ins Gefängnis.
Bloemfontein – Im Berufungsverfahren gegen den wegen fahrlässiger Tötung verurteilten südafrikanischen Sprintstar Oscar Pistorius soll am Donnerstag das Urteil verkündet werden. „Das Urteil wird um 9.45 Uhr (8.45 Uhr MEZ) am 3. Dezember verkündet“, teilte ein Justizvertreter am Dienstag mit. Pistorius drohen im Falle einer Verurteilung wegen Mordes mindestens 15 Jahre Haft.
Das Oberste Berufungsgericht in Bloemfontein befasst sich mit einem Antrag der Staatsanwaltschaft, den einstigen Spitzensportler wegen Mordes an seiner Freundin Reeva Steenkamp zu verurteilen. Sollte das Berufungsgericht den Fall als Mord einstufen, würde dem 29-jährigen Pistorius eine weit längere Strafe von mindestens 15 Jahren Haft drohen.
Mordeinstufung brächte Pistorius zurück ins Gefängnis
Das Berufungsgericht hat mehrere Möglichkeiten: Es kann den Antrag der Staatsanwaltschaft zurückweisen, es kann den Fall als Mord einstufen und ein neues Urteil eines erstinstanzlichen Gerichts anfordern oder es kann einen neuen Prozess anordnen. Wenn sich das Berufungsgericht entscheidet, den Fall als Mord einzustufen, könnte Pistorius bereits binnen 48 Stunden zurück ins Gefängnis wandern.
Der unterschenkelamputierte Sportler hatte Steenkamp im Februar 2013 in Pretoria durch die geschlossene Toilettentür seines Hauses erschossen und wurde dafür vor einem Jahr wegen fahrlässiger Tötung zu fünf Jahren Haft verurteilt. Im Oktober dieses Jahres wurde er wegen guter Führung in den Hausarrest entlassen. Mitte November trat er einen Sozialdienst an, den er im Zusammenhang mit dem Hausarrest ableisten muss.
Staatsanwalt: Gericht hat „die Beweise ignoriert“
Pistorius beteuerte stets, seine Freundin für einen Einbrecher gehalten und sie in Panik erschossen zu haben. Ebenso wie Steenkamps Eltern glaubt aber auch die Staatsanwaltschaft nicht an diese Version und will daher eine Verurteilung wegen Mordes erreichen. Im Fokus stand die Frage, ob Richterin Thokozile Masipa bei dem erstinstanzlichen Urteil die Vorgänge in der Tatnacht falsch interpretiert habe.
Staatsanwalt Gerrie Nel hatte vor dem Berufungsgericht gesagt, Pistorius habe denjenigen, der sich hinter der Tür befunden habe, absichtlich töten wollen. Das Gericht erster Instanz habe „die Beweise ignoriert“. Auch Richter Eric Leach sagte, Masipas Bewertung erscheine ihm falsch gewesen zu sein. Pistorius‘ Anwalt Gerrie Roux verteidigte dagegen das ursprüngliche Urteil. Pistorius sei überzeugt gewesen, dass sich Steenkamp im Schlafzimmer aufgehalten habe. Pistorius selbst habe sich in Gefahr geglaubt.