Geflügelpest-Verdacht: Keulung in Bayern geht weiter
Es war eine Routinekontrolle: Auf einem Hof bei Cham in Bayern haben Experten Hinweise auf Geflügelpest gefunden. Knapp 13.000 Tiere müssen notgeschlachtet werden. Bald darauf wird klar: Es ist der Erreger H5N2. Fraglich ist noch, ob er hochansteckend ist.
Cham – Die Keulung von 12.900 Legehennen, Enten, Gänsen und Puten auf einem Geflügelbetrieb in Roding (Landkreis Cham) soll auch an diesem Montag weitergehen. Am Sonntagabend hatte ein Sprecher des Landratsamtes bekanntgegeben, dass die beauftragten Spezialisten mit der Tötung der Tiere am Sonntag nicht fertig würden.
Bis auf die Fachleute, die Schutzanzüge tragen, durfte zunächst niemand den Hof betreten. Die Feuerwehr habe den Hof in rund 50 Metern Umkreis abgesperrt, sagte der Sprecher. Auf ein weiter reichendes Sperrgebiet wurde aber zunächst verzichtet.
H5N2-Erreger gefunden
Der Verdacht auf Geflügelpest - oder Vogelgrippe - hatte sich bei einer Routinekontrolle ergeben. Der Sprecher des Landratsamts sagte am Sonntagabend, dass der Erreger H5N2 gefunden worden sei. Es sei aber noch nicht klar, ob dieser in einer für Tiere niedrig- oder hochpathogenen Variante vorliege, also wie ansteckend der Erreger ist. Dies ist vor allem für die rechtliche Definition entscheidend, wie der zuständige Veterinär erläuterte. „Geflügelpest im Sinne der Geflügelpestverordnung liegt nur dann vor, wenn es sich um die hochpathogene Variante des entsprechenden Subtyps handelt.“ Danach richte sich unter anderem die Reichweite des Sperrbezirks.
Die Pathogenität soll in den nächstenTagen feststehen. Zunächst bleibe nur der betroffene Hof abgeriegelt, erläuterte der Sprecher des Landratsamts. Schließlich handele es sich nicht um den auch für Menschen gefährlichen Virus H5N1. Der festgestellte Erreger H5N2 spiele „keine wesentliche Rolle“ für den Menschen, sagte der Sprecher. Für gesundheitliche Fragen von Bürgern hat das Landratsamt ein Infotelefon geschaltet.
Tiere müssen schon bei Verdacht gekeult werden
Tiere oder tierische Produkte dürfen denHof nicht verlassen, da der Erreger dem Landratsamt zufolge leicht auf Tiere übertragbar ist. Das Landratsamt bittet alle, den Bereich des Betriebs zu meiden.
Bei der Vogelgrippe handelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche, Erregerfunde müssen Behörden also gemeldet werden. Laut Geflügelpestverordnung muss der gesamte Bestand eines Betriebs schon bei einem Verdacht auf die Virusinfektion gekeult werden. (dpa)