EU-Finanzminister: Vermögenssperren gegen IS-Geldwäsche
Brüssel (APA) - Die EU-Finanzminister werden sich Dienstag auf Wunsch Frankreichs auch mit der Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung befass...
Brüssel (APA) - Die EU-Finanzminister werden sich Dienstag auf Wunsch Frankreichs auch mit der Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung befassen. Konkret geht es um weitere Verschärfungen zur Verhinderung von Geldwäsche. Im Mittelpunkt stehen dabei Vermögenssperren gegen die IS-Geldwäsche, den Kampf gegen den unerlaubten Handel mit Kulturgütern und die Einführung eines zentralen Kontoregisters.
Einige EU-Staaten hätten dafür bereits ihre volle Unterstützung angekündigt, hieß es am Montag in EU-Ratskreisen in Brüssel. Es gehe um die rasche Umsetzung der vierten Geldwäscherichtlinie bis Sommer. Allerdings würde noch viel Terrorgeld gewaschen, bis die Regelung greife.
Wieder einmal steht die Bankenunion auf der Tagesordnung. Weiter umstritten unter den Staaten ist die Einlagensicherung - der dritte Pfeiler der Bankenunion nach der gemeinsamen Bankenaufsicht und der Bankenabwicklung. Dabei dürfte es auch zu einer Debatte über den Bankenabwicklungsfonds kommen, der ab 1.1.2016 operativ tätig sein kann. Bei der Frage der Brückenfinanzierung für diesen Fonds gibt es ebenfalls unterschiedliche Ansichten - entweder über den Rettungsschirm ESM oder über nationale Kreditlinien. Bei den Kreditlinien gab es zuletzt die Befürchtung, dass damit notfalls wieder der Steuerzahler zum Handkuss kommen könnte.
Außerdem steht das Europäische Semester am Plan. Im Rahmen des Frühwarnsystems war Österreich von der Kommission mit einer vertieften Analyse wegen möglicher makroökonomischer Ungleichgewichte konfrontiert worden. Die Brüsseler Behörde bemängelte einen gesunkenen Exportanteil der Alpenrepublik sowie den hohen öffentlichen Schuldenstand. Darüber hinaus sei die Jugendarbeitslosigkeit gestiegen. Auch das Risiko der österreichischen Banken im Osten sei größer geworden. Dies steht dem Bericht über den Mechanismus aus dem Jahr 2014 entgegen, in dem über Österreich erklärt wurde, dass das Bankenobligo gegenüber dem Osten niedriger als in der Vergangenheit zu sein scheine.
Bei der Flexibilität des Stabilitäts- und Wachstumspakts geht es um die beiden Bereiche Strukturreformen und Investitionen. Beide zusammen genommen dürften 0,75 Prozent des BIP nicht überschreiten. Dabei sind allerdings nicht zusätzliche Ausgaben wegen der Flüchtlingskrise oder auch der Terrorgefahr enthalten. Diese seien getrennt zu behandeln, weil sie temporär und außerhalb des Einflussbereichs eines EU-Staates seien, hieß es.
Schließlich steht noch eine Debatte über eine gemeinsame Körperschaftsbemessungsgrundlage auf der Tagesordnung. Nicht ganz einig sind sich die Staaten über eine effektive Mindestbesteuerung.