Deutsche Verfassungshüter überprüfen BGH-Urteil zu Gaspreiserhöhungen

Frankfurt (APA/AFP) - Der Bund der Energieverbraucher in Deutschland hat gegen ein umstrittenes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zu Gaspr...

Frankfurt (APA/AFP) - Der Bund der Energieverbraucher in Deutschland hat gegen ein umstrittenes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zu Gaspreiserhöhungen Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Der BGH habe mit seinem Urteil vom 28. Oktober europäisches Recht missachtet und den Fall erneut dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorlegen müssen, begründete der Energieverbraucherbund die Klage.

Der BGH hatte entschieden, dass Energieversorger in der Vergangenheit fehlerhaft begründete Gaspreiserhöhungen nur teilweise zurückzahlen müssen.

Das Gericht setzte damit nach Auffassung der Verbraucherbundes eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg fehlerhaft um. Der EuGH hatte im Oktober 2014 die deutschen Vorschriften zur Erhöhung von Gaspreisen ohne vorherige Begründung rückwirkend zum 1. Juli 2004 für unzulässig erklärt. Der Gesetzgeber änderte die entsprechende Regelung nach dem EuGH-Urteil dann Ende Oktober 2014.

Der BGH schloss dann in seinem Urteil die Lücke von 2004 bis 2014 durch eine sogenannte ergänzende Vertragsauslegung. Demnach hätten „verständige Kunden“ den Energieversorgern das Recht eingeräumt, die Steigerungen ihrer eigenen Bezugskosten weiterzugeben, darüber hinausgehende Profite aber nicht.

Der Bund der Energieverbraucher zog wegen dieser ergänzenden Vertragsauslegung vor das Bundesverfassungsgericht und bemängelte, dass der BGH damit die Grundlagen des EuGH-Urteils, die europarechtlichen Verbraucherschutzrichtlinien, nicht beachtet habe. Der BGH hätte vielmehr seine beabsichtigte Lösung erneut dem EuGH zur Prüfung vorlegen müssen.

Sollte Karlsruhe dies auch so sehen, drohen Energieversorgern Rückzahlungen in Millionenhöhe, falls Verbraucher rechtzeitig Einspruch gegen Preiserhöhungen einlegen. Nach Berechnungen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen könnten durchschnittliche Tarifkunden mit Blick auf die dreijährige Widerspruchsfrist etwa 250 Euro zurückfordern, wenn der BGH die Gaspreiserhöhungen wegen der intransparenten Klausel für insgesamt nichtig erklären würde.

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