Rechnungshof drängt auf Sanierung der heimischen Schutzwälder
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~ --------------------------------------------------------------------- KORREKTUR-HINWEIS In APA120 vom 09.12.2015 muss es im Untertitel richtig heißen: „Milliarden“ (nicht: „Millionen“). --------------------------------------------------------------------- ~ Salzburg/Innsbruck/Bregenz (APA) - Der Rechnungshof mahnt Maßnahmen für die heimischen Schutzwälder ein. In Salzburg, Vorarlberg und österreichweit habe sich ihr Zustand verschlechtert. Dabei gelten Schutzwälder als kostengünstigste und nachhaltigste Vorkehrung gegen Naturgefahren wie Lawinen, Muren oder Steinschlag. Eine - geringfügige - Verbesserung sei nur in Tirol festgestellt worden.
Rund die Hälfte bis 62 Prozent der Schutzwaldfläche sei als stabil zu bewerten. Überall sonst seien Pflege- und Sanierungsmaßnahmen „mehr oder weniger dringend erforderlich“, schrieben die Prüfer in einem am Mittwoch veröffentlichten Bericht. In die notwendigen Verbesserungen müssten österreichweit 1,28 Milliarden Euro investiert werden. Der Zeitbedarf dafür auf der Basis des derzeitigen Mitteleinsatzes wurde mit „mehr als 90 Jahre“ geschätzt.
Technische Schutzmaßnahmen seien keine Alternative. Das Verhältnis der Kosten zwischen Erhaltung des Schutzwalds, seiner Sanierung und technischen Vorkehrungen beim Ausfall der Schutzfunktion des Waldes liegt laut Rechnungshof bei 1:15:146.
Basis der Analyse war die Österreichische Waldinventur, die sich auf rund 20 Prozent der Schutzwälder in den überprüften Ländern bezieht. Der Waldentwicklungsplan weise für Österreich rund 2,055.000 Hektar Schutzwald aus, die Waldinventur etwa 820.000 Hektar. Eine Zusammenführung der Daten aus den beiden parallelen Systemen sei wegen unterschiedlicher Ausgangslagen nicht möglich. Aber auch der Waldentwicklungsplan konstatiere für etwa ein Viertel der Schutzwälder dringenden Verbesserungsbedarf.
Der Rechnungshof kritisierte das Fehlen einheitlicher Vollzugsstandards beim Forstrecht. Speziell bei Wildschäden sei der Forstbereich sehr stark von Gesetzgebung und Vollziehung im Jagdbereich - einer Länderkompetenz - abhängig. „Der Bund konnte die von ihm eingegangenen internationalen Verpflichtungen aus dem Bergwaldprotokoll zur Alpenkonvention nicht unmittelbar erfüllen. Fehlende oder mangelhaft vollzogene Regelungen in den Jagdgesetzen machten Fördermaßnahmen zunichte“, so das Fazit der Prüfer.
Von den 8,4 Millionen Hektar heimischen Staatsgebiets sind rund vier Millionen Wald. Davon sind laut Rechnungshof 0,8 Millionen Hektar bzw. 20,5 Prozent der gesamten Waldflächen als Schutzwald deklariert.