Heta-Verwertungserlöse sollen in Kärntner Gläubiger-Fonds fließen
Klagenfurt/Wien (APA) - Falls die Gläubiger auf das Rückkaufangebot Kärntens eingehen, sollen die Erlöse aus der Heta-Verwertung in den Kärn...
Klagenfurt/Wien (APA) - Falls die Gläubiger auf das Rückkaufangebot Kärntens eingehen, sollen die Erlöse aus der Heta-Verwertung in den Kärntner Ausgleichszahlungsfonds (KAF) zurückfließen, der die landesbehafteten Bonds dann hält. Befriedigt werden damit über die Dauer des mehrjährigen Verwertungsprozesses jedenfalls die Ansprüche der Gläubiger. Wären dies das Land Kärnten und Bund, gäbe es keine Bevorzugung des Bundes.
Der Bund bzw. die AbbaubeteiligungsAG (ABBAG) würden nicht vorrangig behandelt, hieß es gegenüber der APA aus dem Finanzministerium. In jedem Fall, also auch falls die Gläubiger auf das Angebot des KAF nicht eingehen, wird es noch vor dem Ende des Moratoriums im Mai 2016 einen behördlich verfügten Schuldenschnitt geben.
Ob die Gläubiger auf das noch ausstehende Angebot eingehen, bleibt abzuwarten. Die Berechnungen beim Bund, wie viel man über die ABBAG zum Angebot beisteuern wird, waren zunächst noch nicht abgeschlossen, wurde versichert. Das Angebot setzt sich aus einem Beitrag Kärntens - 1,2 Mrd. Euro - und einem unbekannt hohen Beitrag des Bundes zusammen. Die Öffentlichkeit soll über die Höhe des Angebots zeitgleich mit den Gläubigern informiert werden.
~ WEB www.heta-asset-resolution.com ~ APA555 2015-12-09/17:45