Das bringt 2016 - Sozialversicherung für Jubiläumsgeld
Wien (APA) - Für Jubiläumsgeld muss ab 2016 Sozialversicherung bezahlt werden. Besteuert wurde diese Leistung des Unternehmens schon bisher,...
Wien (APA) - Für Jubiläumsgeld muss ab 2016 Sozialversicherung bezahlt werden. Besteuert wurde diese Leistung des Unternehmens schon bisher, aber nun gilt das ausbezahlte Geld als Entgelt und unterliegt der Sozialversicherungspflicht. Allerdings gibt es für die Arbeitnehmer im Gegenzug ein kleines Zuckerl. Geschenke (Sachwerte) bis zu einem Wert von 186 Euro sind von Steuer (und Sozialversicherung) befreit.
Die Umstellung trifft aber auch andere Leistungen des Unternehmens an ihre eigenen Mitarbeiter. Etwa Prämien, wenn jemand im Dienst Verbesserungen findet, Freimilch in milchverarbeitenden Betrieben bzw. der Haustrunk in Brauereien oder auch die unentgeltliche oder verbilligte Beförderung eigener Dienstnehmer und deren Angehöriger bei Beförderungsunternehmen. Auch Aufwendungen für Au-pair-Kräfte sind mit dem Jahreswechsel sozialversicherungspflichtig.