Das bringt 2016 - Adoptionsverbot für homosexuelle Paare aufgehoben

Wien (APA) - Ab 2016 ist das Adoptionsverbot für homosexuelle Paare im Gesetz aufgehoben. Eine legistische Änderung hielt das Justizminister...

Wien (APA) - Ab 2016 ist das Adoptionsverbot für homosexuelle Paare im Gesetz aufgehoben. Eine legistische Änderung hielt das Justizministerium nach der Entscheidung des Verfassungsgerichthofs (VfGH) im vergangenen Winter nicht für nötig.

Der VfGH hob das Adoptionsverbot für homosexuelle Paare im Jänner auf und begründete dies unter anderem damit, „dass es keine sachliche Rechtfertigung für eine ausschließlich nach der sexuellen Orientierung ausgerichtete differenzierende Regelung gibt“.

Im Justizministerium war man dann zu dem Schluss gekommen, dass keine Änderungen im Gesetz nötig sind. Adoptionen seien immer individuell zu prüfen und setzen eine pflegschaftsgerichtliche Genehmigung voraus. Darüber hinaus werde bei der Adoption Minderjähriger immer auch die Jugendwohlfahrt eingeschaltet, die die Adoption aus Sicht des Kindeswohls beurteilt. Es gebe daher bereits eine „gute Regelung“, bei der das Wohl des Kindes im Vordergrund stehe, hatte es aus dem Ressort geheißen.

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