AfD droht Spendern von Kleinstbeträgen mit rechtlichen Schritten

Berlin (APA/AFP) - Die Alternative für Deutschland (AfD) droht Parteispendern von Kleinstbeträgen mit rechtlichen Schritten. Hintergrund ist...

Berlin (APA/AFP) - Die Alternative für Deutschland (AfD) droht Parteispendern von Kleinstbeträgen mit rechtlichen Schritten. Hintergrund ist ein Aufruf unter anderem aus den Reihen der Satirepartei „Die Partei“, die AfD durch die Überweisung von Kleinstbeträgen finanziell zu schädigen.

Auf ihrer Facebook-Seite veröffentlichte die Partei anlässlich eines seit Mitte der Woche laufenden satirischen Spendenaufrufes eine Mitteilung, laut derer sie die Kontodaten und Adressen von Spendern von Beträgen bis zu zehn Cent den Ermittlungsbehörden „zu einer juristischen Prüfung einer möglichen strafrechtlichen Relevanz“ weiterleiten werde.

Da bei Spenden beispielsweise bei PayPal Bearbeitungsgebühren von mehr als zehn Cent anfielen, erwachse der AfD bei den Kleinstbeträgen ein Minus, argumentierte „Die Partei“. Sie rief potenzielle Spender dazu auf, den Vorgang möglichst oft zu wiederholen und außerdem jeweils eine Spendenquittung anzufordern.

Die AfD hatte zuvor selbst um private Zuwendungen gebeten, da sie sich durch eine geplante Änderungen im Parteiengesetz in ihrer Existenz bedroht sieht. Diese Änderung könnte bewirken, dass die AfD nicht länger durch den von ihr zur Umsatzsteigerung betriebenen Goldhandel von staatlicher Förderung profitiert.

Grundsätzlich richtet sich die Höhe der staatlichen Zuschüsse nach der Anzahl der von einer Partei erzielten Wählerstimmen, den Mitgliedsbeiträgen und Spenden. Allerdings dürfen die Zuschüsse dabei insgesamt nicht höher ausfallen als die Summe der selbst erwirtschafteten Einnahmen. Dabei werden die Golderlöse der AfD in Millionenhöhe bisher mitgerechnet. Die Gesetzesänderung soll dafür sorgen, dass die Partei nur noch den Gewinn aus dem zu einem „angemessenen“ Preis veräußerten Gold geltend machen kann, jedoch nicht länger das gesamte Umsatzvolumen.

Die AfD dankte nun in ihrer Mitteilung den Kleinspendern, da sie auch durch deren Beiträge in den Genuss staatlicher Fördergelder komme. Bisher seien auf diesem Wege 167,23 Euro zusammengekommen, die in gleicher Höhe vom Staat zugeschossen würden. Andererseits droht sie den Spendern jedoch nicht nur mit juristischen Konsequenzen, sondern versicherte auch, mit Anbietern wie PayPal Sonderkonditionen ausgehandelt zu haben. Demnach dürfen die Gebühren den Spendebetrag nicht überschreiten.

PayPal teilte der Nachrichtenagentur AFP auf Anfrage mit, zu etwaigen Sonderkonditionen für die AfD könnten aufgrund des Bankgeheimnisses keine Angaben gemacht werden. Allerdings betrage die Standardgebühr, die vom Empfänger bei geschäftlichen Zahlungen wie beispielsweise Spenden zu entrichten sei, 35 Cent. Hinzu kämen Gebühren in Höhe von 1,9 Prozent des Betrags. Zwar könnten bei Spendensammlungen für „wohltätige Organisationen“ individuell Sonderkonditionen vereinbart werden, politische Parteien wie die AfD fielen aber in der Regel nicht in diese Kategorie.

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~ WEB https://www.paypal.com/ ~ APA342 2015-12-11/13:52