Klima-Abkommen mit Temperatur-Fernziel und Geld für ärmere Länder
Paris (APA/sda) - Das am Samstag verabschiedete globale Klima-Abkommen ist ein Text, der trotz ausgewogener Form einige klare Wegmarken enth...
Paris (APA/sda) - Das am Samstag verabschiedete globale Klima-Abkommen ist ein Text, der trotz ausgewogener Form einige klare Wegmarken enthält. Dazu zählen das Fernziel der Erderwärmung und das angestrebte Ende der fossilen Energieträger. Nachfolgend eine Zusammenstellung:
In dem 31-seitigen Abkommen setzt sich die Staatengemeinschaft das Ziel, die Erderwärmung deutlich unter zwei Grad im Vergleich zur vorindustriellen Zeit zu halten. Und die Bemühungen sollten fortgesetzt werden, den Temperaturanstieg bei 1,5 Grad zu begrenzen. Dies ist ein Schritt auf die besonders betroffenen Staaten zu, zum Beispiel kleine Inseln. Für diese hätte schon eine Zwei-Grad-Erwärmung katastrophale Folgen.
Weltweit solle so rasch als möglich ein Höhepunkt und dann eine schnelle Senkung der klimaschädlichen Treibhausgasemissionen erreicht werden. Entwicklungsländern wird dafür mehr Zeit eingeräumt. Jahreszahlen sind nicht festgelegt.
In der zweiten Jahrhunderthälfte soll dann ein Gleichgewicht erreicht werden zwischen noch ausgestoßenen Treibhausgasen und deren Bindung, etwa durch Wälder. Mit dieser Null-Netto-Treibhausgasemission wären fossile Energieträger dann kaum noch nutzbar.
Vorgaben zur Senkung der Treibhausgasemissionen waren kein direkter Verhandlungsgegenstand der Klimakonferenz, da 185 der beteiligten 195 Staaten hierfür bereits im Vorfeld nationale Pläne vorwiegend für die Zeit von 2020 bis 2030 eingereicht hatten.
Allerdings reichen diese nicht aus, um die Erderwärmung auf zwei Grad zu begrenzen, sondern bestenfalls auf 2,7 bis 3 Grad. Daher sollen die Umsetzung des Abkommens und Fortschritte beim Klimaschutz insgesamt mit Blick auf die darin genannten Ziele in einem Fünf-Jahres-Rhythmus überprüft werden.
Die erste globale Bestandsaufnahme und Überprüfung soll dem Abkommen zufolge 2023 stattfinden. In einer ergänzenden Entschließung ist allerdings zudem eine informelle Bewertung der Emissionsziele 2018 vorgesehen, die Vorlage erster nachgebesserter Pläne bis 2020. Verwiesen wird dabei auf die wissenschaftlichen Erkenntnisse des Weltklimarats IPCC.
Bestehende finanzielle Zusagen werden bekräftigt. Dabei geht es vor allem um das Versprechen der Industriestaaten, ärmeren Ländern ab 2020 jährlich 100 Milliarden Dollar für Klimaschutz und Anpassung an Klimafolgen zur Verfügung zu stellen. Ausdrücklich genannt wird diese Summe allerdings nur in der ergänzenden Entschließung, ebenso wie die Absicht, bis 2025 eine neue, höhere Summe festzulegen. Im Abkommen werden auch Nicht-Industriestaaten aufgerufen, freiwillig zusätzliche Beiträge zu leisten.
Im Hintergrund steht die Forderung von Entwicklungs- und Schwellenländern nach einer strikten „Differenzierung“, wonach Pflichten nur Industriestaaten zugewiesen werden, wegen deren historischer Verantwortung für Emissionen. Letztere wollen diese strikte Zweiteilung überwinden.
Industriestaaten sollen ärmere Länder ferner bei der Anpassung an Klimafolgen unterstützen, auch durch Technologietransfer und den Aufbau entsprechender Fähigkeiten.
Viele Entwicklungsländer und mit ihnen Nichtregierungsorganisationen forderten im Vorfeld der Konferenz vehement Zahlungen der Industriestaaten als Entschädigung für bereits eingetretene Klimaschäden (loss and damage). Im Vertragstext wird dieses Problem anerkannt. Es soll weiter an Wegen gearbeitet werden, diesem zu begegnen. Ein wichtiger Punkt ist dabei die Schadensvermeidung durch Vorsorgemaßnahmen. Konkrete Zusagen gibt es dazu sonst nicht. Besonders die USA fürchten Klagen wegen Klimaschäden.
Das Abkommen wird ab 22. April 2016 im UNO-Hauptquartier in New York während einem Jahr zur Unterzeichnung aufliegen. Nach Ablauf dieses Jahres beginnt der Ratifizierungsprozess. Das Abkommen tritt in Kraft, wenn mindestens 55 Staaten ratifiziert haben und die Länder mindestens 55 Prozent des globalen Treibhausgasausstoßes ausmachen.
Das Abkommen selber ist rechtlich bindend, nicht jedoch die nationalen Zusagen zum CO2-Ausstoß oder zu finanziellen Beiträgen. Ein Sanktionsmechanismus bei Vertragsverletzungen ist nicht vorgesehen. Die Staatengemeinschaft setzt darauf, dass mit regelmäßiger Veröffentlichung des Erreichten und Nicht-Erreichten die Sünder international an den Pranger gestellt und so zur Besserung getrieben werden.