Supermärkte müssen Fallen beseitigen
Bei einem Unfall beim Einkaufen aufgrund erwiesener Gefahrenquelle muss der Markt erfolgte Kontrollen beweisen.
Wien, Innsbruck – Die Verrechtlichung unserer Gesellschaft zieht sich quer durch alle Lebensbereiche – auch durch Supermärkte. So urteilte der Oberste Gerichtshof (OGH) zum Verhalten bei der „Wagerl-Rallye“. Demnach seien Kunden verpflichtet, sich mit entsprechender Vorsicht durch das Geschäft zu bewegen, da immer mit Einkaufs- und Warentransportwagen zu rechnen sei. Ein Sicherheitsabstand von einem Schritt sei einzuhalten. Bei großem Ansturm sei „auch die Schrittgeschwindigkeit einzubremsen“.
In einem anderen Fall ging es hingegen nun einem Supermarktkunden viel zu schnell in Richtung Boden. Der Mann hatte sein Wagerl Richtung Kassenbereich gelenkt und war bei der Suche nach der am wenigsten belegten Kasse auf einer Lacke ausgerutscht. Diese stammte – weitgehend unsichtbar – aus einer offenbar undichten Palette isotonischer Getränke. Der Sturz hatte eine schwere Knieverletzung und Schadenersatzansprüche (Schmerzensgeld, Aufwand, Therapiekosten und Haushaltshilfe) über 6394 Euro zur Folge.
Das zuständige Landesgericht anerkannte zwei Drittel. Eine Mitschuld des Kunden sei gegeben, da er „die Lacke wahrnehmen hätte können, hätte er nur vor seine Füße geschaut“. Das Oberlandesgericht wiederum wies als zweite Instanz die Klage zur Gänze ab, da man die Kontrollverpflichtungen solcher Märkte nicht überspannen dürfe.
Der Oberste Gerichtshof urteilte nun jedoch, dass der Fall aufgrund bestehender Rechtsprechung auf anderen Gebieten klar sei. Demnach habe der Kunde nachgewiesen, dass er vor der Kasse auf einer Getränkelacke ausgerutscht war. „Das Bestehen einer solchen Gefahrenquelle in einem häufig frequentierten Bereich wie dem Kassenbereich lässt darauf schließen, dass vom Betreiber des Supermarktes die geforderte Kontroll- und Beseitigungspflicht nicht eingehalten wurde.“ So muss laut OGH in solchen Situationen der Markt beweisen, dass seine Mitarbeiter kein Verschulden an der Entstehung so einer Gefahrenquelle hatten. (fell)