2016

NoVA, Handyverbot, Strafen: Was sich im Straßenverkehr ändert

Das neue Jahr bringt im Straßenverkehr einige Neuerungen. Bei Dienstfahrzeugen zieht der Umweltgedanke ein.
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Das ändert sich im Straßenverkehr 2016: Das Handyverbot soll empfindlich verschärft und Tachomanipulation geahndet werden.

Von Sabine Strobl

Innsbruck – Derzeit gelangen viele Anfragen zu diversen Neuerungen im Pkw-Verkehr bei den Verkehrsclubs ein. Die TT hat bei Anja Gruber, Leiterin der ÖAMTC-Rechtsberatung Tirol, nachgefragt.

NoVA und Dienstautos

Ein Plus und ein Minus können Privatpersonen bei der NoVA (Normverbrauchsabgabe) verzeichnen. Sie können jetzt bei einem Autoverkauf ins Ausland die NoVA anteilig rückerstattet bekommen. Der NoVA-Abzugsposten wird von 400 (bzw. 600 Euro) für umweltfreundliche Fahrzeuge auf 300 Euro verringert. Bei Dienstautos, die auch privat genutzt werden, kommt der Umweltgedanke ins Spiel und hier wird nachgefragt. Der Sachbezug wird vom Gehalt abgezogen. Wobei dem CO2-Gehalt Rechnung getragen wird. Beträgt der CO2-Ausstoß mehr als 130 Gramm/Kilometer, dann erhöht sich der monatliche Sachbezugswert von 1,5 Prozent (max. 720 Euro) auf 2 Prozent (max. 960 Euro). Bei Elektroautos gibt es keinen Sachbezug.

Handyverbot und Tachomanipulation

Im Laufe des Jahres soll die Novelle des Kraftfahrgesetzes und damit eine Verschärfung des Handyverbots umgesetzt werden. Derzeit benützt etwa die Hälfte der Autofahrer eine Freisprechanlage. Wer beim Telefonieren ohne Freisprechanlage aufgehalten wurde, bezahlte 50 Euro. Künftig soll jede Handhabung (SMS usw.) am Handy verboten sein. Ausgenommen ist nur ein Handy, das als Navigationsgerät befestigt ist. Ein Strafmandat soll auch zugestellt werden können, wenn der Fahrer durch Ablenkung einen Fahrfehler gemacht hat. Bei Vorrangverletzungen oder Behinderung von Fußgängern drohen Verwaltungsstrafen von 2000 Euro. In der Novelle ist auch eine Geldstrafe bei Tachomanipulationen vorgesehen, auch wenn kein Betrug mit dem Herunterdrehen der Kilometerzahl angestrebt wurde. Ein veränderter Tachostand wird in den Werkstätten des ÖAMTC immer wieder festgestellt.

Strafrecht

Bei Fahrlässigkeit drohen seit 1. Jänner höhere Strafen. Kommt es durch grobe Fahrlässigkeit zum Tod von einer größeren Anzahl von Menschen, kann die Freiheitsstrafe statt bisher drei nun fünf Jahre betragen. Bei schwerer Körperverletzung von mehreren Menschen drohen Haftstrafen von bis zu drei Jahren statt bisher sechs Monaten.

Vignette und Pkw-Maut

Die Vignette ist mandarin-oran ge und wurde um 1,5 Prozent teurer. Die Jahresvignette für Pkw-Fahrer kostet heuer 85,70 Euro (bisher 84,40 Euro). Bleibt der Trend, wird sie in ein paar Jahren 100 Euro kosten. Die 10-Tages-Vignette kostet 8,80 Euro. Die umstrittene deutsche Pkw-Maut kommt 2016 nicht.

Reiseverkehr

In der Slowakei werden Klebevignetten durch elektronische ersetzt. Schweiz: Auf dreispurigen Autobahnen ist die linke Spur nur für Fahrzeuge erlaubt, die 100 km/h fahren dürfen. Auf den Malediven müssen Touristen eine Ökosteuer leisten.